
Zitat von
Cam67
kein Recht geben die Aussage zu verweigern .
Sehe ich nicht so. Das Recht die Aussage zu verweigern hast du ja nur, wenn du Beschuldigter bist. Und wird ein Polizeibeamter jetzt einer Straftat beschuldigt, so sollte er die gleichen Rechte haben, wie jeder andere Beschuldigte auch. Macht ein Polizeibeamter eine Zeugenaussage, so muss er, sofern er sich nicht selbst belasten würde, eh die Wahrheit sagen, da erstens das Zeugnisverweigerungsrecht nur bei Anghörigen zutreffen würde und zweitens eine Wahrheitspflicht gilt, sofern die Befragung von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet wurde.
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
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