Es hat aber nunmal nicht jeder Andere der beschuldigt wird , das Recht zur Gewaltausübung auf seiner Seite. das ist der Unterschied zu Beschuldigten aus dem Zivilleben .Deswegen sagte ich ja , bei Vorkommnissen IM Dienst. Und diese Recht sollte einer besonderen Überwachung unterliegenh an besondere bedingungen geknüpft sein , wie eben keine Aussageverweigerung. Wird der Beamte ausserhalb seines Dienstes für irgendwas beschuldigt greift natürlich wieder das Recht für Zivilisten.

Aber gut , hier unterscheiden sich ja schon die Ansichten. ich bin auf alle Fälle für mehr Transparenz ....
Wenn 6 Mann an einer dienstlichen Aktion beteiligt sind ,als Beispiel ,und einer Stirbt und alle dienstlichen Beteiligten verweigern die Aussage zu einer Aktion zu der sie DIENSTLICH befohlen und berechtigt sind , die also sonst garnicht stattgefunden hätte , da ist es für mich nicht mehr logisch nachvollziehbar , weshalb dann hinterher eine Erklärung ihrer dientslichen Schritte verweigert werden darf. ...geht in meinen Kopf nicht rein ,