Diese Ungleichbehandlung ist aber doch durch das Gewaltmonopol im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit ebenfalls gegeben. Aus diesen erweiterten Rechten könnten durchaus auch erweiterte Pflichten resultieren - wie gesagt, rein auf die Dienstausübung - wie von Cam67 gefordert - beschränkt/bezogen.
Ist aber letztlich auch ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite muss der Bürger die Sicherheit haben, dass nur zwingend notwendige Gewalt im erforderlichen Rahmen eingesetzt wird. Auf der anderen Seite muss der Beamte aber auch die Sicherheit haben für den Einsatz erforderlicher Gewalt nicht belangt zu werden.






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