Guter Punkt. Ich fand auch die Anmerkung eines users richtig, wo das anfängt und wo es enden soll. Was ist mit der anwältlichen oder ärztlichen Schweigepflicht, kann die dann auch ausgehebelt werden? Am Ende ließe sich das ähnlich begründet auf alle Beamtenlaufbahnen ausweiten, die in irgendeiner Form hoheitlich in bürgerliche Grundrechte eingreifen. Das macht ja nicht nur die Polizei. Das ginge bei mir ja weiter, wenn z.B. ein Schüler auf einer Schulfahrt verunfallen würde und man mich beschuldigt meine Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Da könntest du auch argumentieren, der hat sich gefälligst selbst zu belasten, wenn es zur Aufklärung beiträgt.
Und meine Frage ist immer noch nicht beantwortet, wie du eigentlich sicherstellen willst, dass derjenige nicht einfach lügt.
Mir ist lieber, ein Beschuldigter sagt gar nichts anstatt mich anzulügen.





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