Was hat der denn wo eingestanden? Es wurde lediglich zurückgerudert, dass die Polizeibeamten überfahren werden sollten. Ansonsten steht doch noch überhaupt nichts fest?
Und natürlich kann von der Schusswaffe gebrauch gemacht werden, wenn z.B. vom Flüchtenden eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht.






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