okay, ich hab nachgeschaut, im deutschen Strafrecht bis 1941 unterschied man Mord von Totschlag anhand des Merkmals "Überlegung" (IMO in Abgrenzung zu Affekt) und laut Wikipedia ist das in Frankreich auch heute noch so.
§ 211
Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Ueberlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft.
§ 212
Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung nicht mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Todtschlages mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft.
Diese Definition des Mordes gilt bis heute in Belgien, Luxemburg, Frankreich, Finnland, den Niederlanden, Israel und den Vereinigten Staaten.
Sollte tatsächlich die Äußerung nicht ernst gemeint gewesen zu sein, aber die Flucht durch diese Annahme ausgelöst, dass die ernst gemeint wäre, dann wäre das natürlich tragisch.