Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
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Selbst wenn die ernst gewesen sein sollte, oder der Schütze das so verstanden hat, dann kann man bei einer Schussabgabe, die durch eine Aufforderung zeitnah getriggert wurde, IMO kaum von einer "Planung" im strafrechtlichen Sinne sprechen. Eher Vorsatz.
Zum Unterschied der Bewertung von Vorsatz und Planung , in DER Situation , hab ich keinen Plan ^^. Ich wollte nur deutlich machen , dass die Idee zu schiessen und in denn Kopf , schon VORHER , also vor der Flucht , deutlich artikuliert wurde.
Danke für die genauere Recherche. So oder so , ist verdammt blöde gelaufen und tut es noch.