Jau. Der hängt meistens mit der Geständigkeit zusammen, wenn das ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren erspart. Da ändert sich dann im Zweifel die Höhe und Art der Strafe. Bis zu einem gewissen Grad gibt es "Deals" wenn Leute auspacken und Kronzeugen werden oder sowas. Aber ab einer gewissen Schwere der Tat, vorallem bei Tötungsdelikten eher unwahrscheinlich, dass da einer völlig Straffrei ausgeht.
Hier gehts ja andersrum. Einer der Unschuldig ist, soll trotzdem zu irgendwas verknackt werden. Mit welcher Begründung eigentlich?
Das "Allgemeinwohl" ist gewährt, wenn nach ordentlichen Prinzipien Recht gesprochen wird. Jemanden unschuldig zu verurteilen, trägt nach meinem Dafürhalten nicht zum Allgemeinwohl bei.
Das habe ich nirgendwo geschrieben. Wenn jemand eine Straftat begeht, kriegt er eine Strafe. Art und Höhe der Strafe werden von verschiedenen Aspekten beeinflusst.
Das war aber überhaupt nicht meine Frage. Meine Frage war, warum ein Polizeibeamter, der rechtmäßig handelt, ein "bisschen" bestraft werden soll? Also obwohl er kein Unrecht begangen hat? Hat das irgendwas mit Volksempfinden zu tun?
Ich weiß nicht was du damit meinst. Die konkrete Frage die aufgeworfen war, habe ich oben wiederholt.
Nochmal, warum, wenn sich rausstellen sollte, dass der Schuss rechtmäßig war? Wovon ich fast ausgehe.
Also du gehst dann aber davon aus, dass der Schuss nicht rechtmäßig erfolgt ist? Ansonsten wüsste ich nicht, warum man bestrafen und entlassen sollte.






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