
Zitat von
Kensei
Und diese Einwürfe bzgl. eines zu rigiden französischen Polizeirechts sind letztlich auch nur Nebelkerzen.
ja natürlich....
IN WELCHEN FÄLLEN DARF DIE FRANZÖSISCHE POLIZEI SCHIESSEN?
Seit einer Gesetzesänderung von 2017 ist der französischen Polizei der Schusswaffeneinsatz in fünf Fällen erlaubt:
- Bei Lebensgefahr für die Beamten selbst oder andere Menschen.
- Bei Angriffen auf Orte und Personen, mit deren Schutz die Polizei betraut ist.
- Wenn Beamte die Flucht einer Person, die wahrscheinlich Leib und Leben von Polizisten oder anderen Personen gefährdet, nicht verhindern können.
- Wenn ein Fahrer einer Aufforderung zum Stopp des Fahrzeugs nicht nachkommt und wahrscheinlich eine Gefahr für Leib und Leben der Beamten selbst oder anderer Personen darstellt.
- Wenn Grund zur Annahme besteht, dass dadurch ein Mord verhindert wird.
https://www.finanzen.net/nachricht/a...ollen-12592857
Da könnte man das fett markierte erfüllt sehen....vor allem lässt das viel Ermessensspielraum für die Polizisten, was für die IMO allerdings auch Rechtsunsicherheit bedeutet.

Zitat von
Kensei
Ich hatte mehrfach geschrieben, dass auch nach geltendem deutschen Recht Schüsse auf Flüchtende rechtmäßig sein können. Siehe die Verlinkung des bayrischen Polizeigesetzes eines anderen users hier.
schau'n wir mal...
Welche der Bedingungen siehst Du hier erfüllt?
1) Schußwaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden,
1.
um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren,
2.
um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung eines Verbrechens oder eines Vergehens unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengmitteln zu verhindern,
3.
um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht, wenn sie
a)
eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
b)
eines Vergehens dringend verdächtig ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Schußwaffen oder Sprengmittel mit sich führt,
4.
zur Vereitelung der Flucht oder zur Ergreifung einer Person, die in amtlichem Gewahrsam zu halten oder ihm zuzuführen ist
a)
auf Grund richterlicher Entscheidung wegen eines Verbrechens oder auf Grund des dringenden Verdachts eines Verbrechens oder
b)
auf Grund richterlicher Entscheidung wegen eines Vergehens oder auf Grund des dringenden Verdachts eines Vergehens, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Schußwaffen oder Sprengmittel mit sich führt,
5.
um die gewaltsame Befreiung einer Person aus amtlichem Gewahrsam zu verhindern oder in sonstigen Fällen des Art. 107 BayStVollzG.
Auch interessant, im Zusammenhang mit den Krawallen:
WIE HÄUFIG FIELEN SCHÜSSE IN ÄHNLICHEN FÄLLEN?
Der Tod des 17-Jährigen war der dritte Fall dieser Art in Frankreich in diesem Jahr. 2022 wurden nach Angaben der Polizei insgesamt 13 Personen bei Verkehrskontrollen infolge von Gehorsamsverweigerung getötet - so viele wie nie zuvor. Einer Reuters-Zählung zufolge gab es 2021 drei und 2020 zwei solche Fälle. 2019 gab es keinen Vorfall und in den beiden Jahren davor jeweils sechs. Die meisten Opfer waren schwarz oder arabischer Herkunft.