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Thema: Polizeieinsatz in Dortmund - MP-Einsatz

  1. #2626
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Es war nicht die Rede von der Polizei, sondern von dem Vorgehen der Polizei. Der Teil hinter dem "wo" beschreibt das Vorgehen näher.
    Ja, das kann ich zwar ebenfalls folgern aber wie hätte meine Deutschlehrerin es so treffend formuliert: „Das steht da aber nciht so.“

    Wenn man Schwierigkeiten damit hat, das zu verstehen, kann man das "wo" durch "bei dem", oder "das darin besteht, dass.." ersetzen.
    Stell‘ Dir vor: Auf diese Möglichkeit bin ich sogar ganz alleine gekommen. Das hat dann aber nichts mehr mit regionalen Sprachgebräuchen zu tun. Denn der Teil, den Du von mir zitierst bezog sich auf eben diesen Einwand.

    Btt, das:

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Ja, ich kann dir helfen, diesen Satz grammatikalisch korrekt zu formulieren. Hier ist eine mögliche Version: “Ich sehe keinen wirklichen Rassismus in irgendeinem Vorgehen der Polizei, bei dem wirklich unschuldige Personen ohne Grund aufgrund ihrer Hautfarbe verhaftet werden.”
    bedeutet dann also, dass es Polizisten gibt, die unschuldige Personen ohne Grund aufgrund ihrer Hautfarbe verhaften aber dennoch keine Rassisten sind? Das ist ja gleich doppelt unlogisch.

    Disclaimer: Dass es Leute gibt, die wo wo statt die sagen, war mir tatsächlich bereits bekannt.
    Geändert von Katamaus (03-07-2023 um 23:08 Uhr)
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  2. #2627
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    hast Du das Interview mit dem Beifahrer gelesen, das Du vorne verlinktest?
    Der hat ausgesagt, die Polizisten hätten den Fahrer dreimal mit ihren Pistolen auf den Kopf gehauen und beim dritten Mal sei er von der Bremse gerutscht, wodurch sich das Automatik-Auto in Bewegung setzte, dann fiel der Schuss und er habe Gas gegeben.
    Dagegen steht die Aussage, dass der Motor aus war und der Fahrer den Motor erneut startete.
    Da hätten Aufnahmen mit Bodycams eventuell Klarheit verschaffen können.
    Außerdem ist das Auto dann ja gegen einen Pfeiler gerast... den Fahrer eines fahrenden Autos zu töten, ist ja auch nicht ganz risikolos für Unbeteiligte.
    Ja gut, ich war jetzt bei dem Handy Video. Da hätte eine Bodycam sicher Aufschluss geben können. Allerdings ist diese Aussage wohl bereits widersprüchlich zur Aussage des dritten Insassen der hinten saß.

  3. #2628
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    zum jetzigen zeitpunkt gehe ich davon aus...
    Inordnung. Dann irritieren mich aber deine Äußerungen wenn ich schreibe, dass die Schussabgabe rechtmäßig gewesen wäre.

    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    ...aber ganz unabhängig davon: selbst, wenn er sich sehr ungeschickt an irgendwelche "regeln" gehalten haben sollte,...
    Was heißt denn "ungeschickt an irgendwelche Regeln halten"? Wenn er nach geltendem Recht schießen darf und sich aus Gründen entscheidet das zu tun, handelt er rechtmäßig. Und sollte dann auch nicht bestraft werden, nach meinem Dafürhalten.

    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    ...wird man ihn evtl. opfern. warum? um einen größeren schaden als eine ungerechte (im sinne des in Frankreich geltenden gesetzestextes, der ja auch in teilen recht fragwürdig zu sein scheint) relativ kurze haftstrafe für eine einzelperson zu vermeiden...
    Was soll denn ein größerer Schaden sein, als Jemanden zu Unrecht entlassen und ins Gefängnis stecken?

    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    ...das ist nun wirklich nichts ungewöhnliches in der geschichte. staatsinteresse vor einzelinteresse. wenn es hart auf hart kommt, opfert man zb. sogar auch gerne einflussreiche, mächtige entführte politiker oder wirtschaftsbosse, um der staatsräson willen...
    Dass es in alten Zeiten Willkürjustiz gab, ist in der Tat nichts Ungewöhnliches. Wir leben aber nicht mehr in alten Zeiten. Mir scheint auch, dass deine "Staatsräson" wohl eher verschleiern soll, dass es darum geht dem gesunden Volkszorn Genüge zu tun. Das ist nun alles andere als rechtsstaatlich.

    Und diese Einwürfe bzgl. eines zu rigiden französischen Polizeirechts sind letztlich auch nur Nebelkerzen. Ich hatte mehrfach geschrieben, dass auch nach geltendem deutschen Recht Schüsse auf Flüchtende rechtmäßig sein können. Siehe die Verlinkung des bayrischen Polizeigesetzes eines anderen users hier.

    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    ...ich kann nicht nachvollziehen, wo da dein verständnisproblem ist...
    Und ich kann deine Denkweise nicht nachvollziehen. Du willst einen Polizeibeamten der nach geltendem Recht handelt, dem Volkszorn opfern. Und das soll dann irgendwie der "Staatsräson" dienen?

    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    ...musst du ja nicht gut finden...
    Nö, finde ich auch nicht. Ich finde gut, wenn in einem Rechtsstaat geltendes Recht gesprochen wird und nicht ein ominöser Volkswille aus einem Bauchgefühl heraus entscheidet.

    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    ...ist aber so. ich sage ja nicht: wird auf jeden fall so sein, aber ich vermute das doch stark...
    Aufgrund welcher Annahmen denn?

    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    ...dann hat der schütze glück gehabt...
    Der Schütze hat also "Glück gehabt", wenn sein Fall nach geltenden Rechtsgrundsätzen beurteilt wird?

    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    ...im zweifel für den angeklagten? da bin ich mir echt nicht sicher (glaub es nicht. lass mich da überraschen...)
    Keine Ahnung, was du für ein Bild von Frankreich hast. Für mich war das bisher immer eine westliche Demokratie und ein Rechtsstaat.

  4. #2629
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    Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
    Bin kein Freund von Cheerleading ^^ aber hier stimme ich dir voll und ganz zu und find es gut das es angesprochen wurde.
    Bitte PM mit Foto im Minirock schicken.

    Zum Rest äußere ich mich später, kann jetzt nicht alles lesen.
    Viele Grüße
    Thomas
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  5. #2630
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    Kensei:
    @Thomas
    Ggf. kannst du ja selber nochmal erläutern, wo du den Wert der Kamera in der Beurteilung der Schussabgabe siehst. Entsprechend deiner Einlassung hier;
    Ernsthaft? Muss ich das Dir wirklich noch erklären angesichts der Tatsache, dass die Falschaussagen des Beamten damit nachgewiesen wurde? Geht es den nicht darum, dass die Wahrheit und der tatsächliche Ablauf als Grundlagen für eine rechtliche Klärung möglichst vollständig bekannt wird? Jetzt wo es auch eine Aussage der „Gegenseite“ gibt sollte der Wert einer neutralen Informationsquelle noch deutlich werden. Mit einer Bodycam könnte z.B. auch ganz leicht geklärt werden ob die Aussage, dass er den getöteten mehrfach mit der Pistole geschlagen habe, zutrifft. D.h. u.U. könnte sie auch den Beamten entlasten.

    Kensei:
    Deine Fehlannahme, dass eine Flucht nicht mittels Schusswaffengebrauch verhindert werden darf, ist ja dagegen vom Tisch. Das war mitnichten eine normale "Verkehrskontrolle".
    Welche Fehlannahme? Ließ vielleicht nochmal genau was ich schrieb. Dass sie generell zulässig ist weiß ich mindestens seit ich selbst mal mit Schusswaffengebrauch Androhung zum Stoppen gebracht wurde (ist über 30 Jahre her).:-)
    Viele Grüße
    Thomas
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  6. #2631
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    ... Ich hatte mehrfach geschrieben, dass auch nach geltendem deutschen Recht Schüsse auf Flüchtende rechtmäßig sein können. ...

    sorry, aber gem. art 1 der europäischen menschenrechtskonvention wird das leben jedes menschen gesetzlich geschützt.

  7. #2632
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Bitte PM mit Foto im Minirock schicken.
    .
    Belastbares Material kommt mir nicht aus dem Haus . ^^
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  8. #2633
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    Und? Was willst du mir damit jetzt mitteilen Kunoichi?

  9. #2634
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    @Thomas
    Ich meinte die Fehlannahme, dass es sich um eine „normale“ Verkehrskontrolle gehandelt hätte. War etwas umständlich ausgedrückt.

  10. #2635
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Und? Was willst du mir damit jetzt mitteilen Kunoichi?
    Nicht ansprechen. Nur lächeln und winken.

  11. #2636
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  12. #2637
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    Ja, und auch ohne den Beamten dem Mob zu opfern.

  13. #2638
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Und diese Einwürfe bzgl. eines zu rigiden französischen Polizeirechts sind letztlich auch nur Nebelkerzen.
    ja natürlich....

    IN WELCHEN FÄLLEN DARF DIE FRANZÖSISCHE POLIZEI SCHIESSEN?

    Seit einer Gesetzesänderung von 2017 ist der französischen Polizei der Schusswaffeneinsatz in fünf Fällen erlaubt:
    - Bei Lebensgefahr für die Beamten selbst oder andere Menschen.

    - Bei Angriffen auf Orte und Personen, mit deren Schutz die Polizei betraut ist.
    - Wenn Beamte die Flucht einer Person, die wahrscheinlich Leib und Leben von Polizisten oder anderen Personen gefährdet, nicht verhindern können.
    - Wenn ein Fahrer einer Aufforderung zum Stopp des Fahrzeugs nicht nachkommt und wahrscheinlich eine Gefahr für Leib und Leben der Beamten selbst oder anderer Personen darstellt.
    - Wenn Grund zur Annahme besteht, dass dadurch ein Mord verhindert wird.


    https://www.finanzen.net/nachricht/a...ollen-12592857

    Da könnte man das fett markierte erfüllt sehen....vor allem lässt das viel Ermessensspielraum für die Polizisten, was für die IMO allerdings auch Rechtsunsicherheit bedeutet.

    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Ich hatte mehrfach geschrieben, dass auch nach geltendem deutschen Recht Schüsse auf Flüchtende rechtmäßig sein können. Siehe die Verlinkung des bayrischen Polizeigesetzes eines anderen users hier.
    schau'n wir mal...
    Welche der Bedingungen siehst Du hier erfüllt?

    1) Schußwaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden,
    1.
    um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren,
    2.
    um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung eines Verbrechens oder eines Vergehens unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengmitteln zu verhindern,
    3.
    um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht, wenn sie
    a)
    eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
    b)
    eines Vergehens dringend verdächtig ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Schußwaffen oder Sprengmittel mit sich führt,
    4.
    zur Vereitelung der Flucht oder zur Ergreifung einer Person, die in amtlichem Gewahrsam zu halten oder ihm zuzuführen ist
    a)
    auf Grund richterlicher Entscheidung wegen eines Verbrechens oder auf Grund des dringenden Verdachts eines Verbrechens oder
    b)
    auf Grund richterlicher Entscheidung wegen eines Vergehens oder auf Grund des dringenden Verdachts eines Vergehens, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Schußwaffen oder Sprengmittel mit sich führt,
    5.
    um die gewaltsame Befreiung einer Person aus amtlichem Gewahrsam zu verhindern oder in sonstigen Fällen des Art. 107 BayStVollzG.

    Auch interessant, im Zusammenhang mit den Krawallen:

    WIE HÄUFIG FIELEN SCHÜSSE IN ÄHNLICHEN FÄLLEN?

    Der Tod des 17-Jährigen war der dritte Fall dieser Art in Frankreich in diesem Jahr. 2022 wurden nach Angaben der Polizei insgesamt 13 Personen bei Verkehrskontrollen infolge von Gehorsamsverweigerung getötet - so viele wie nie zuvor. Einer Reuters-Zählung zufolge gab es 2021 drei und 2020 zwei solche Fälle. 2019 gab es keinen Vorfall und in den beiden Jahren davor jeweils sechs. Die meisten Opfer waren schwarz oder arabischer Herkunft.
    Don't armwrestle the chimp.

  14. #2639
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    Soweit ich es überblicke, würde ich sagen 3a) auf Grundlage von 315c StGB könnten nach deutschem Recht erfüllt sein. Vllt. auch 1., wobei da das gegenwärtige sicherlich auslegungswürdig wäre.
    Geändert von Kensei (04-07-2023 um 22:12 Uhr)

  15. #2640
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    Reportage zum thema, insbesondere auch über nahel:


    Geändert von Kunoichi Girl (05-07-2023 um 06:37 Uhr)

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