Inordnung. Dann irritieren mich aber deine Äußerungen wenn ich schreibe, dass die Schussabgabe rechtmäßig gewesen wäre.
Was heißt denn "ungeschickt an irgendwelche Regeln halten"? Wenn er nach geltendem Recht schießen darf und sich aus Gründen entscheidet das zu tun, handelt er rechtmäßig. Und sollte dann auch nicht bestraft werden, nach meinem Dafürhalten.
Was soll denn ein größerer Schaden sein, als Jemanden zu Unrecht entlassen und ins Gefängnis stecken?
Dass es in alten Zeiten Willkürjustiz gab, ist in der Tat nichts Ungewöhnliches. Wir leben aber nicht mehr in alten Zeiten. Mir scheint auch, dass deine "Staatsräson" wohl eher verschleiern soll, dass es darum geht dem gesunden Volkszorn Genüge zu tun. Das ist nun alles andere als rechtsstaatlich.
Und diese Einwürfe bzgl. eines zu rigiden französischen Polizeirechts sind letztlich auch nur Nebelkerzen. Ich hatte mehrfach geschrieben, dass auch nach geltendem deutschen Recht Schüsse auf Flüchtende rechtmäßig sein können. Siehe die Verlinkung des bayrischen Polizeigesetzes eines anderen users hier.
Und ich kann deine Denkweise nicht nachvollziehen. Du willst einen Polizeibeamten der nach geltendem Recht handelt, dem Volkszorn opfern. Und das soll dann irgendwie der "Staatsräson" dienen?
Nö, finde ich auch nicht. Ich finde gut, wenn in einem Rechtsstaat geltendes Recht gesprochen wird und nicht ein ominöser Volkswille aus einem Bauchgefühl heraus entscheidet.
Aufgrund welcher Annahmen denn?
Der Schütze hat also "Glück gehabt", wenn sein Fall nach geltenden Rechtsgrundsätzen beurteilt wird?
Keine Ahnung, was du für ein Bild von Frankreich hast. Für mich war das bisher immer eine westliche Demokratie und ein Rechtsstaat.






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