Nein, fällt es bei einfacher verbaler Belästigung in der Regel nicht.
Selbst bei Ehrverletzenden Beleidigungen erwarten Richter, dass man gewisses Standing hat.
Wer da ausrastet weil er psychisch labil ist, kann u.U. erwarten dass ihm da eine Notwehrsituation zugesprochen wird.
Wenn jemand mit Essen schmeißt, könnte dss als Angriff gewertet weden, in dieEm Fall aber eher als Notwehrreaktion auf einen körperlichen Überfall.






