Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
sorry, aber wo hast du dich denn zur wehr gesetzt? du hast dir ein blödes verhalten nicht gefallen lassen, aber "zur wehr setzen" ist doch nun wirklich was anderes....
da ging es um die berühmte "selbstbehauptung" und nicht um selbstverteidigung.
ich würde mich nicht durch bloße unverschämte nerverei dazu hinreißen lassen, zuzuschlagen, nicht mal "extra soft", wie bei dem besoffenen, den ich als beispiel genannt hatte. der war mir tatsächlich körperlich nahe geommen (schubsen) und hatte mit schlägen gedroht.
Für Notwehr muss kein körperlicher Angriff vorliegen, sondern ein Rechtsgut bedroht sein. Das Beschriebene Verhalten des Typen würde ich schon als einen "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" bezeichnen. Die alleinige Frage "Willste mal abbeißen?!" rechtfertigt natürlich keine 30er Kombi mit anschließendem Eintreten und Kleinhäckseln des Typen, aber wenn er immer weiter belästigt hat usw, dann lag ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vor. Die 30er Kombi mit anschließendem Eintreten und Kleinhäckseln des Typen wäre dann vielleicht auch etwas übertrieben, aber selbst hier bietet das Gesetz ja eine gewisse, individuelle, Flexibilität. Sollte man es übertreiben, kann ja noch die Überschreitung der Notwehr einschlägig () sein.

Gruß

Alef