Zitat Zitat von Maria123 Beitrag anzeigen
Danke an Alephtau/jkdberlin/ripley für den Zuspruch...

Ich hab gestern noch ein bisschen google bemüht und da steht ganz klar, daß man sich gegen solches Handeln(Schwall von Beleidigungen und Bedrohungen, Angriff auf Eigentum) des Typen auch körperlich zur Wehr setzen darf.
Flüchten braucht man auch nicht, denn Recht muss dem Unrecht nicht weichen.

Soweit das rechtliche.
Moralisch seh ich da in dem Fall auch kein Problem.
Ja, darf man....aber Verhältnissmäßigkeit der Mittel und das Recht dem Unrecht weichen sollte, hat keiner behauptet