Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
gilt eine nötigung mit schusswaffe dann auch als "schusswaffenkrminalität"?
bei mir ja

Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
ich verstehe halt die besondere behandlung des themas messer nicht...
ich zitiere mal die entsprechende Fußnote der PKS:

Vor dem Hintergrund des Anstiegs von Straftaten unter Verwendung des Tatmittels „Messer“ hat sich die IMK auf ihrer 208. Sitzung vom 6. bis 8. Juni 2018 dafür ausgesprochen, als Grundlage für eine valide und verbesserte Darstellung der Kriminalitä slage und der daraus resultierenden Handlungserfordernisse, Messerangriffe zukünftig bundeseinheitlich statistisch zu erfassen. Seit 1. Januar 2020 werden „Messerangriffe“ bundesweit in der PKS als „Phänomen“, d. h. als Information zum Fall erfasst. Mangels valider Daten im ersten Erfassungsjahr ist erst
für das Berichtsjahr 2021 eine PKS-Auswertung zum Phänomen „Messerangriff“ auf Bundesebene möglich.


Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
"waffenkriminalität" täte es ja auch. zumindest juristisch macht die differenzierung keinen sinn.
Eben noch "allgemeines Verständnis" und nun wieder juristisch?

Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
potentiell tödlicher waffeneinsatz ist potentiell tötlicher waffeneinsatz und eine körperverletzung mittels gegenstand/waffe ist eine "gefährliche körperverletzung". die unterschiede werden juristisch ja durchaus gemacht.
warum die sonderstellung des "messers"? kapiere ich immer noch nicht.
Ich kann mir vorstellen, dass, wenn anstatt von 34 Messerangriffen täglich, von 34 Fällen bewaffneter Angriffen gesprochen würde, sich genau die gleichen beschweren, die jetzt zwischen verwirklichter Verletzung und nur angedrohter Verletzung unterschieden haben wollen.
Schließlich könnte dann der "Otto-normalo" denken, dass da nun jede Menge Leute mit Schusswaffen rumlaufen und wild um sich schießen.

Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
müsste nicht eigentlich auch registriert werden, mit welcher art messer angegriffen/bedroht wurde
erst soll weniger differenziert werden und nun mehr?

Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
(es macht einen erheblichen unterschied in der gefährlichkeit/potentiellen tödlichkeit aus, ob es eine schmale 5cm klinge oder eine breite 15cm klinge ist)
Man kann auch mit kleinen Messern großen Schaden anrichten.
In dem von Dir zitierten Gerichtsurteil hatte der getötete Angreif.... äh, Bedroher ein Cuttermesser
Wie groß war das "Neck-Knive" das Sven G. eine mehrjährige Gefängnisstrafe einbrachte?