Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
Nein. Wenn jemand - wie von Dir beschrieben - in einem Konflikt ein Messer zieht und in das Gesicht hält, ist das objektiv eine Bedrohung.
Eine Forderung, die auf der Bedrohung aufsetzt macht dann daraus Nötigung, Raub, räuberische Erpressung, Vergewaltigung..

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Keine ahnung warum du nein , schreibst . natürlich gibt es die 2 beschriebenen Seiten , egal ob objektiv eine Bedrohung vorlag oder nicht. Es gibt IMMER die 2 Seiten ^^ . Und beide sollte man beachten , wenn man eine Situation betrachtet. das mal nebenbei.

in einem Konflikt ein Messer zieht und in das Gesicht hält, ist das objektiv eine Bedrohung.
Und auch hier , hatte ich dir schon zugestimmt. sehe ich genauso . da gibt es auch kein Nein^^.... deshalb fragte ich ja bei kata nach , wenn du dich erinnerst.