Zitat aus dem von Katamaus in Beitrag #249 verlinkten IMK-Bericht (Seite 12, oben):

"„Messerangriffe“ im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das
bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus." (Hervorhebung von mir).

Es scheint also eine offizielle Sprachregelung der Polizei zu geben. Vielleicht sollte man in Zukunft einfach die benutzen.