Zitat von
Willi von der Heide
15 Jahre für einen jungen Menschen ... Puuh !
Wenn 10 Jahre wegen wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht ausreichen....
Besondere Schuldschwere ist zu bejahen, wenn gegenüber vergleichbaren Taten ein deutlich höheres Maß an Schuld vorliegt – aufgrund der Tat (mehrfacher Mord, erbarmungslose Brutalität, höchst grausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfers), der Motive (besondere Verwerflichkeit) oder der Täterpersönlichkeit (abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen)
d.h. egal was der gemacht hat, wird er wieder mit spätestens Mitte 30 auf die Allgemeinbevölkerung losgelassen....