Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
Den Begriff "Ausländer" kann man nur auf eine Weise definieren, dass sind Menschen ohne deutschen Pass, oder staatenlose..
Migrationshintergrund kann in Kriminalstatistiken nicht erfasst werden, denn für die Abfrage ob den jeman hat, gibt es (in diesem Zusammenhang) keine rechtliche Grundlage.

https://www.br.de/nachrichten/wissen...ssagen,Tpva7EK
Öhm ja ok , ob das nun wirklich stimmig ist mit "kann man nur " mal dahin gestellt , aber was bedeutet das nun mit Blick auf hellosaurus Aussage , das der Rahmen falsch gesetzt ist , wenn der Begriff Ausländer fällt ? Die Definition selber war nicht mein Problem in seiner Aussage , sondern der Punkt , das der Begriff allein ausreichen soll , um den Rahmen als unkorrekt darzustellen.