Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
Eltern haften für Ihre Kinder... Das wäre doch mal ein Ansatz.
In der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland wäre eine Sippenhaftung nicht mit dem strafrechtlichen Schuldprinzip vereinbar. Auch die zivilrechtliche Verschuldenshaftung setzt eine persönliche Vorwerfbarkeit voraus.