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Thema: Achtung, Messerstecher!

  1. #1186
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    Sagt mal, kann es eigentlich sein, dass Ihr hier die ganze Zeit über etwas diskutiert, was die SPD NRW und CDU-Reul mal vor einem Jahr rausgehauen haben, aber bei dem bis heute überhaupt kein Gesetzesentwurf im betreffenden Landtag kam?

    Vielleicht sollten Ihr lieber über das Glühbirnenverbot oder die Bananenkrümmungsvorgabe diskutieren.

  2. #1187
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Warum fragst du dann nochmal, wenn ich meine Vermutung schon geäußert habe, war das so schwer zu verstehen?
    Und es ist doch logisch, wenn man genau wissen will wie eine Person ihre Äußerung gemeint hat, fragt man diese Person selbst.
    Ist doch nicht so schwer, mal ne email zu schreiben.
    Ja, Vermutungen äußert man üblicherweise mit "er bezieht sich ganz klar auf" und diskutiert dann 20 Seiten um die Auslegung um irgendwelche Definitionen, um dann zu sagen man weiß es nicht, schreib doch mal ne Mail. Genau so funktioniert Kommunikation in Foren, wenn ich das nächste Mal was zu Aikido diskutieren will, schreibe ich am besten ne Mail ans Honbu an Ueshiba Jr., machen wir das Forum dicht.

  3. #1188
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    Zitat Zitat von FredKuneDo76 Beitrag anzeigen
    Sagt mal, kann es eigentlich sein, dass Ihr hier die ganze Zeit über etwas diskutiert, was die SPD NRW und CDU-Reul mal vor einem Jahr rausgehauen haben, aber bei dem bis heute überhaupt kein Gesetzesentwurf im betreffenden Landtag kam?

    Vielleicht sollten Ihr lieber über das Glühbirnenverbot oder die Bananenkrümmungsvorgabe diskutieren.
    Was heißt hier "Ihr"? Du warst doch sogar derjenige der gemeint hat Schweizer Taschenmesser seien in einer Verbotszone gar nicht betroffen.

  4. #1189
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Was heißt hier "Ihr"? Du warst doch sogar derjenige der gemeint hat Schweizer Taschenmesser seien in einer Verbotszone gar nicht betroffen.
    Unser "Selbstverteidigungsexperte"
    "man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel

  5. #1190
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    Zitat Zitat von egonolsen Beitrag anzeigen
    Unser "Selbstverteidigungsexperte"
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  6. #1191
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Ja, Vermutungen äußert man üblicherweise mit "er bezieht sich ganz klar auf" und diskutiert dann 20 Seiten um die Auslegung um irgendwelche Definitionen
    Also bitte, komm mal auf den Teppich.
    Wer hautcdenn hier ständig Äußerungen raus, was der Herr Reul alles verbieten möchte, ohne mal klar die verwendeten Begriffe auseinanderzuhalten und permanent Äpfel mit Birmen, bzw. Messer mit Fettlippenstiften zu verwechseln?
    Mir reichts endgültig,

  7. #1192
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Also bitte, komm mal auf den Teppich.
    Wer hautcdenn hier ständig Äußerungen raus, was der Herr Reul alles verbieten möchte, ohne mal klar die verwendeten Begriffe auseinanderzuhalten und permanent Äpfel mit Birmen, bzw. Messer mit Fettlippenstiften zu verwechseln?
    Mir reichts endgültig,
    Naja auf meine diesbzgl. Fragen kommt von Dir nur "er hat nicht die Kompetenz", wenn inhaltlich das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Oder dass wir nicht auf unsere Spielzeuge verzichten können, obwohl wir nicht die Zielgruppe seien. Und jetzt weißt Du im Endeffekt gar nicht, ob wir die Zielgruppe sind oder nicht.

    Und da Du den Vergleich scheinbar nicht verstehst, ein 42a konformes Messer ist keine Waffe im Sinne des Gesetzes und darf daher ohne weitere Rechtfertigung oder Begründung mitgeführt werden, genau wie ein Labello oder sonstige persönliche Gegenstände. Nur komischerweise willst Du trotzdem ständig eine Begründung, obwohl es ja dann doch nicht um diese Art Messer geht oder wir nicht die Zielgruppe sind oder was weiß ich.

  8. #1193
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Was heißt hier "Ihr"? Du warst doch sogar derjenige der gemeint hat Schweizer Taschenmesser seien in einer Verbotszone gar nicht betroffen.
    Ja. Weil in allen Verfügungen für Waffenverbotszonen ganz klar steht, dass es um Messer mit feststehender und feststellbarer Klinge geht.

    Die Polizei Hamburg hat sogar in einem FAQ klargestellt, dass Schweizer Taschenmesser erlaubt sind (haben ja keine feststellbare Klinge).

    Aber da du auch schon wieder begriffstutzig zwei Dinge miteinander verwechselst: Die Waffenverbotszonen sind auf bestimmte Orte (Brennpunkte) beschränkt und haben nichts mit dem allgemeinen Messertrageverbot zu tun, das von der SPD NRW mal 2023 in einer Landtagsdebatte als Idee kam.

    Und wie schon erwähnt: Das war vor einem Jahr und es gibt bis heute keinen Gesetzesentwurf.

    Aber macht mal ruhig weiter mit eurer Wutbürger-Phantom-Debatte.

  9. #1194
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    .

    Und da Du den Vergleich scheinbar nicht verstehst, ein 42a konformes Messer ist keine Waffe im Sinne des Gesetzes und darf daher ohne weitere Rechtfertigung oder Begründung mitgeführt werden,
    Um Himmels Willen, hör auf solchen Unsinn zu schwätzen.
    Es ging um Waffenverbotszonen, raff das endlich mal, aber so ist das halt wenn man alles durcheinanderschmeißt.
    So, Schluss jetzt, endgültig.

  10. #1195
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    wie auch immer. es ist annähernd sommerlich draußen. wird zeit die messertragemode umzustellen. fürs erste sollte ein crkt minimalist passend sein
    da können sich manche auf den kopf stellen und weinen aber das darf ich und das mach ich einfach

    auch, wenn es einige wohl nicht verstehen können: DAS ist KEINE waffe. es unterliegt nicht dem waffengesetz (und damit auch nicht dem §42a). damit kann ich machen, was ich will, solange ich niemanden durch den MISSBRAUCH des gegenstandes verletze und solange ich mich nicht in einer zone, in der die 5,4 cm klinge zum problem werden könnte oder auf einer öffentlichen veranstaltung befinde:

    minimalist.jpg

    iich hoffe, es ist jetzt langsam klar, dass ein messer nicht automatisch eine hieb und stichwaffe im sinne des gesetzes ist, nur, weil es ein messer ist, selbst, wenn es als hieb und stichwaffe "missbrauchbar" ist (wie auch eine ahle oder ein schraubenzieher oder angespitztes stück hartholz, das als palmstick dienen kann usw.)

    für weitere infos zum mehrfach durchgekauten thema empfehle ich die suchmaschine des boards.
    ansonsten bin ich raus, bis mal was neues hier kommt.
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  11. #1196
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    Zitat Zitat von FredKuneDo76 Beitrag anzeigen
    Ja. Weil in allen Verfügungen für Waffenverbotszonen ganz klar steht, dass es um Messer mit feststehender und feststellbarer Klinge geht.

    Die Polizei Hamburg hat sogar in einem FAQ klargestellt, dass Schweizer Taschenmesser erlaubt sind (haben ja keine feststellbare Klinge).

    Aber da du auch schon wieder begriffstutzig zwei Dinge miteinander verwechselst: Die Waffenverbotszonen sind auf bestimmte Orte (Brennpunkte) beschränkt und haben nichts mit dem allgemeinen Messertrageverbot zu tun, das von der SPD NRW mal 2023 in einer Landtagsdebatte als Idee kam.

    Und wie schon erwähnt: Das war vor einem Jahr und es gibt bis heute keinen Gesetzesentwurf.

    Aber macht mal ruhig weiter mit eurer Wutbürger-Phantom-Debatte.
    Du hattest in #1079 geschrieben, dass er (Reul) wohl kaum Schweizer Taschenmesser meint und argumentierst dann mit HH, wo ich schon eine konkrete Polizei Aussage aus NRW zitiert habe, dass in Waffenverbotszonen in NRW explizit auch Schweizer Taschenmesser gemeint sind. Soviel zu Begriffsstutzig und Durcheinanderwerfen. Quelle hier:

    https://www.kampfkunst-board.info/fo...78#post3908957

  12. #1197
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Um Himmels Willen, hör auf solchen Unsinn zu schwätzen.
    Es ging um Waffenverbotszonen, raff das endlich mal, aber so ist das halt wenn man alles durcheinanderschmeißt.
    So, Schluss jetzt, endgültig.
    Jetzt weißt Du also doch wieder, worum es Reul ging, wird ja immer besser

  13. #1198
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    ... erledigt...
    Geändert von amasbaal (10-05-2024 um 12:50 Uhr)
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  14. #1199
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    Zitat Zitat von FredKuneDo76 Beitrag anzeigen
    Ja. Weil in allen Verfügungen für Waffenverbotszonen ganz klar steht, dass es um Messer mit feststehender und feststellbarer Klinge geht.

    Die Polizei Hamburg hat sogar in einem FAQ klargestellt, dass Schweizer Taschenmesser erlaubt sind (haben ja keine feststellbare Klinge).

    Aber da du auch schon wieder begriffstutzig zwei Dinge miteinander verwechselst: Die Waffenverbotszonen sind auf bestimmte Orte (Brennpunkte) beschränkt und haben nichts mit dem allgemeinen Messertrageverbot zu tun, das von der SPD NRW mal 2023 in einer Landtagsdebatte als Idee kam.

    Und wie schon erwähnt: Das war vor einem Jahr und es gibt bis heute keinen Gesetzesentwurf.

    Aber macht mal ruhig weiter mit eurer Wutbürger-Phantom-Debatte.
    Ein Opinel z.B., was in der normalen Bevölkerung auf dem Level eines Schweizer Taschenmessers rangiert, wäre aber verboten, da es normalerweise einen Ring hat, mit dem man die Klinge arretieren kann.
    Du machst hier viel eher ein Phantom auf, da, selbst wenn du mit dem Schweizer Taschenmesser Recht hast, sehr wohl Alltagsmesser vom Otto Normalverbraucher in Waffenverbotszonen betroffen sind.
    Naja, was erwartet man auch von "Selbstverteidigungsexperten"
    Geändert von egonolsen (10-05-2024 um 12:56 Uhr)
    "man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel

  15. #1200
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    Zitat Zitat von egonolsen Beitrag anzeigen
    Ein Opinel z.B., was in der normalen Bevölkerung auf dem Level eines Schweizer Taschenmessers rangiert, wäre aber verboten, da es normalerweise einen Ring hat, mit dem man die Klinge arretieren kann.
    Du machst hier viel eher ein Phantom auf, da, selbst wenn du mit dem Schweizer Taschenmesser Recht hast, sehr wohl Alltagsmesser vom Otto Normalverbraucher in Waffenverbotszonen betroffen sind.
    Naja, was erwartet man auch von "Selbstverteidigungsexperten"
    Wie gesagt, in den Bahnhöfen Essen u. Mühlheim fallen explizit auch Schweizer Taschenmesser darunter. In HH mag das anders sein aber in "allen Verfügungen" wie von Fred angeführt steht sicher nicht, dass solche Messer außen vor sind. Ist halt ähnlich wie die Aussage "niemand" wolle irgendwas verbieten....

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