Zitat von
marasmusmeisterin
Meinen Informationen nach ist "Tierabwehrspray" die gesetzeskonforme Bezeichnung für "Pfefferspray". Das darf angeblich nur als Tierabwehr getragen und verkauft werden (weil es sonst als Waffe gelten würde? Das weiß ich nicht).
Und man unterstellt "jungen Frauen" hier ein größeres Schutzbedürfnis - in diesem Zusammenhang - gegen übergriffige Mitmenschen; es geht also gar nicht um Tiere. Der verlinkte Wortlaut versucht also, gesetzeskonform zu sein und gleichzeitig ein paar Klischees als Zustimmungspeitsche zu bedienen.
Bezüglich der Formulierung: Ja.
Ansonsten würde ich eher sagen, die Polizei erkennt den Widerspruch, den ich schon hier anmerkte:
Zitat von
egonolsen
Folgende Frage geht an die Law-and-Order-Hundertprozenter: Wie verbindet ihr eure Verbotsforderungen mit der Aussage von Selbstverteidigungsexperten, dass ein Messer der beste Equalizer für Frauen ist?
Ein Pfefferspray ist natürlich kein Messer, aber auch der Einsatz eines Sprays sollte und muss geübt werden.
Dass ganz grunsätzlich Männer häufiger Opfer einer Gewalttat werden als Frauen, ist nochmal eine ganz andere Kiste. Daher sollte man eigentlich eher Männern das Pfefferspray (und Messer) erlauben
Wenn man sich allerdings nur auf Sexualdelikte beschränkt, dann hat die Aussage der Polizei schon Sinn und bedient ein Klischee, das wahr ist.
Geändert von egonolsen (12-05-2024 um 11:34 Uhr)
"man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel