Und was ich tatächlich vergessen habe, weil ich zu sehr auf das Führen von Waffen fixiert war, die eine Erlaubnis bräuchten:

Es gibt ja Waffen, die der Gesetzgeber als Selbstverteidigungswaffen akzeptiert und das Führen grundsätzlich erlaubt (Betonung auf "grundsätzlich"):

- Reizstoffsprühgeräte (CS oder Pfeffer)
- Elektroschocker
- Kubotan
-"Sicherheitsregenschirm"

(Wobei wahrscheinlich auch nur Reizstoffsprühgeräte und Elektroschocker wirklich als Waffen gelten)

Das wären legale Waffen, die du fast immer und erlaubnisfrei führen darfst (Ausnahme beispielsweise Versammlungen)


Bei Messern aber nochmal zur absoluten Sicherheit:

Wenn ein Messer als Waffe im Sinne des Waffengesetzes gilt, darfst du es grundsätzlich nicht legal führen.
Wenn ein Messer nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetzes gilt, ist es eigentlich als Gebrauchsgegenstand eingeordnet und der Gesetzgeber geht davon aus, dass du es nicht zur "Selbstverteidigung" trägst oder nutzen willst.

Im deutschen Recht ist es einfach nicht vorgesehen, dass du dich vorsätzlich mit einem Messer verteidigst.
Im Notwehrfall wird das zwar unter Umständen akzeptiert, aber da ist dann auch die Frage, ob die Wahl dieses Mittels wirklich begründbar war.

Deshalb muss man eben auch immer etwas kritisch sein, wenn man irgendwelche Kampfkünste mit "Messerkampf" trainiert: Das sollte dann nicht als Selbstverteidigungstraining gedacht sein, sondern eher als sportlich/kulturelles Hobby, wie Fechten oder Kendo.