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Thema: Achtung, Messerstecher!

  1. #1636
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    Cam67: Bzgl. deiner Antwort auf meinen Beitrag. Da kann ich soweit mitgehen.


    Egonolsen:
    Auf eine sehr konkrete Frage gibt es anscheinend keine konkrete Antwort. Aber ich bin derjenige, der "absurde Vergleiche" zieht und "Quatsch" erzählt. Alles klar, mehr brauche ich nicht zu wissen.
    Ich habe sie beantwortet und ich habe Dir angeboten es weiter im Detail zu erklären an einer Stelle an der sie hingehört (eigener Thread). Ich habe Dir sogar eine ganz konkrete Frage gestellt: Nämlich von welchen Grundrechten genau du redest, dass ist nämlich für die Antwort auf deine Frage sehr wohl relevant. Es gibt u.a. sogar ein Grundrecht, dass uns deutschen Staatsbürgern nicht zusteht (kannst ja gerne mal einen Asylrechtsantrag hier in Bayern stellen und schauen ob der durchgeht). Kann es sein, dass Du die Grundrechte und ihre Gültigkeit mit den "allgemeinen Menschenrechten" verwechselst?
    Wenn du dafür keinen eigenen Thead aufmachen willst geht es Dir wohl um etwas Anderes als antworten. Warum dein Beitrag absurd war habe ich auch inhaltlich erläutert.
    Geändert von ThomasL (17-05-2024 um 06:37 Uhr)
    Viele Grüße
    Thomas
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  2. #1637
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Es gibt u.a. sogar ein Grundrecht, dass uns deutschen Staatsbürgern nicht zusteht (kannst ja gerne mal einen Asylrechtsantrag hier in Bayern stellen und schauen ob der durchgeht).
    Du meinst das tatsächlich ernst oder?
    "man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel

  3. #1638
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    die fand ich gut. da wird der messerstecherwahnsinn in zusammenhang mit der "sonstigen" extremee kriminalität der region dargestellt.
    irre... da sind wir noch zum glück weit weg von.
    North-Wales ist übrigens eine der ärmsten und von der politik in sozialer hinsicht völlig vernachlässigsten gegend in GB.

    Von Wales hatte ich bis dato hinsichtlich Krminalität in der Tat nichts gehört. Auch dort: die Sozialbehörden total überfordert oder desinteressiert, wenn
    ich das richtig verstanden habe (Akzent schwierig zu verstehen). Der eine junge Messer tragende will mind. 20 Leute schon mit Messer bearbeitet haben,
    der der ca. 15 Jahre (Hier gäb es wohl die Hälfte höchstens ) im Knast war weil er jemand fast getötet hatte (mit 11 Stichen), sagt, der Knast
    habe ihn zum Umdenken udn Neuanfang gebracht, auch mal interessant zu hören.

  4. #1639
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    Zitat Zitat von egonolsen Beitrag anzeigen
    Du meinst das tatsächlich ernst oder?
    Dieses "ich weiß etwas, aber ich sage es nicht"-Spiel ist ziemlich langweilig ...

    Ja, es gibt Artikel im Grundgesetz, die nur für deutsche Staatsbürger gelten, also alle, die einen Personalausweis besitzen. Dazu gehört beispielsweise das Wahlrecht. Ist auch völlig logisch, denn warum soll jemand wählen, der gar kein Bürger des Landes ist?

    Das Asylrecht steht grundsätzlich auch einem Deutschen zu. Aber es wäre Unsinn, in Deutschland Asyl zu beantragen, wenn man in Deutschland politisch verfolgt würde ... das ist also nur Theorie.

    Also ja, das Grundgesetz gilt grundsätzlich für alle Menschen in Deutschland, die überwiegende Zahl der Artikel sind "Jedermannsgrundrechte". Und nein, es gelten nicht alle Artikel für jeden. Es gibt spezielle "Deutschengrundrechte". Die stehen nur denen zu, die eine entsprechende Verbindung zum Staat haben oder diese anstreben.

    Und jetzt sag bitte, worauf du konkret hinauswillst. Es ist ein alter Hut, dass das Grundgesetz durch Gesetze eingeschränkt werden darf.
    Geändert von Tomcat (17-05-2024 um 08:10 Uhr)

  5. #1640
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Wales
    Da ist ein Komma falsch gesetzt - das ist nämlich in England.

  6. #1641
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    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Also ja, das Grundgesetz gilt grundsätzlich für alle Menschen in Deutschland, die überwiegende Zahl der Artikel sind "Jedermannsgrundrechte". Und nein, es gelten nicht alle Artikel für jeden. Es gibt spezielle "Deutschengrundrechte". Die stehen nur denen zu, die eine entsprechende Verbindung zum Staat haben oder diese anstreben.

    Und jetzt sag bitte, worauf du konkret hinauswillst. Es ist ein alter Hut, dass das Grundgesetz durch Gesetze eingeschränkt werden darf.
    Genau das meine ich und wollte ich von Thomas (oder amasbaal) hören, der aber nicht in der Lage ist, das anzuerkennen, warum auch immer. Eventuell, weil seine Argumentation dann scheitern würde. Um dich ging es mir nicht, du bist ja ganz offensichtlich in der Lage, dies zu erkennen.
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  7. #1642
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    Zitat Zitat von Pflöte Beitrag anzeigen
    Da ist ein Komma falsch gesetzt - das ist nämlich in England.
    Am Komma lags glaube ich nicht, ja middlesbrough liegt in einer anderern Region. Ich darf Wales noch weiter romantisieren

  8. #1643
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    @Egonolsen:

    OK, das Grundgesetz gilt also nicht für alle Personen, es gibt unterschiedliche gesetzliche Regelungen für spezielle Personenkreise, wenn man das so formulieren möchte.

    Soweit ich verfolgen konnte, ging es um die Frage, ob man spezielle Waffenverbote auf einzelne Personenkreise realisieren kann. Hat die begrenzte Gültigkeit des GG dazu eine Relevanz?

    Weiß überhaupt noch jemand, worum es gerade geht?

    Edit: Rechtschreibung
    Geändert von Tomcat (17-05-2024 um 10:12 Uhr)

  9. #1644
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    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    @Egonolsen:

    OK, das Grundgesetz nicht also nicht für alle Personen, es gibt also unterschiedliche gesetzliche Regelungen für spezielle Personenkreise, wenn man das so formulieren möchte.
    Eben. Und zwar auch bezüglich der Herkunft, was sich Thomas und amasbaal beharrlich weigern, anzuerkennen. Ausländer sind nicht in allen Belangen den Inländern gleichgestellt. Das ungleiche Wahlrecht beispielsweise wird sogar von manchen Initiativen als "strukturelle Diskriminierung" bezeichnet: https://www.deutschlandfunknova.de/b...fuer-migranten. Damit ist es einfach Blödsinn, zu sagen, vor dem Gesetz sind alle Menschen bezüglich ihrer Herkunft gleich. Es gibt damit praktisch "gebotene" und "nicht gebotene" Diskriminierung. Die gebotene Diskriminierung zu verleugnen ist Realitätsverweigerung.

    Damit können wir das Thema auch abschließen.
    Geändert von egonolsen (17-05-2024 um 10:36 Uhr)
    "man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel

  10. #1645
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    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen

    Das Asylrecht steht grundsätzlich auch einem Deutschen zu.
    Nein, steht es nicht.
    Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch verfolgte Menschen Asyl. Das Asylrecht hat in Deutschland als Grundrecht Verfassungsrang. Es dient in seinem Kern dem Schutz der Menschenwürde, schützt aber auch das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und andere grundlegende Menschenrechte. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländerinnen und Ausländern zusteht.
    ( Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

  11. #1646
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Nein, steht es nicht. ( Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
    Wie gesagt, es ist reine Theorie. Nach dem Wortlaut des Art. 16a GG hat jeder politisch Verfolgte ein Asylrecht. Da steht nicht, dass es nur politisch verfolgten Ausländern zusteht. Also hat grundsätzlich auch ein Deutscher Asylrecht.

    In der Praxis ist es natürlich bedeutungslos, weil kein Deutscher, der im Ausland politisch verfolgt wird, in Deutschland einen Asylantrag stellen muss. Als deutscher Staatsbürger kann er einfach einreisen und fertig.

    Muss man nicht weiter drüber diskutieren.

  12. #1647
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    Gelöscht da zwischendrin zu viele neue Beiträge und Bezug nicht mehr klar.

    Vermerk an mich, Seite neuladen vor dem Antworten.
    Geändert von ThomasL (17-05-2024 um 14:22 Uhr)
    Viele Grüße
    Thomas
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  13. #1648
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    Zitat Zitat von egonolsen Beitrag anzeigen
    Eben. Und zwar auch bezüglich der Herkunft, was sich Thomas und amasbaal beharrlich weigern, anzuerkennen. Ausländer sind nicht in allen Belangen den Inländern gleichgestellt. .
    Aja, nur dass ich dies nie behauptet habe.
    Ließ nochmal genau was ich schrieb. Du setzt schon wieder unzulässigerweise Herunft und Staatsbürgerschaft gleich. Worauf sich Tomcat (wie ich in verstanden haben) und ich bezüglich Verfassungsrecht bezogen ist deutsche Staatsbürger mit ausländischer Herkunft. Und da darf man eben keine Regeln erlassen, die nur die eine Gruppe betrifft (auch wenn eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft immer mal wieder mit in die Debatte eingebracht wird).
    Viele Grüße
    Thomas
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  14. #1649
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    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, es ist reine Theorie. Nach dem Wortlaut des Art. 16a GG hat jeder politisch Verfolgte ein Asylrecht. Da steht nicht, dass es nur politisch verfolgten Ausländern zusteht.
    Man muss Gesetze auch mal ganz lesen, wenn man glaubt, die zitieren zu können.
    Da steht nämlich sogar sehr genau, wem es nicht zusteht:

    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
    Es ist ja auch klar, dass eine Einreise die Vorraussetzung wäre.
    Und aus der BRD in die BRD einzureisen, geht noch nicht mal theoretisch...

    In Art. 1 steht: (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
    Da steht nicht " jeder".
    Geändert von MGuzzi (17-05-2024 um 12:36 Uhr)

  15. #1650
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Von Wales hatte ich bis dato hinsichtlich Krminalität in der Tat nichts gehört..
    da hab ich anscheinend was verwechselt. aber Wales ist tatsächlich ... vernachlässigt

    im clip: die gegend als "trostlos" zu beschreiben, wäre wohl ne starke untertreibung.
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

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