Dieses "ich weiß etwas, aber ich sage es nicht"-Spiel ist ziemlich langweilig ...
Ja, es gibt Artikel im Grundgesetz, die nur für deutsche Staatsbürger gelten, also alle, die einen Personalausweis besitzen. Dazu gehört beispielsweise das Wahlrecht. Ist auch völlig logisch, denn warum soll jemand wählen, der gar kein Bürger des Landes ist?
Das Asylrecht steht grundsätzlich auch einem Deutschen zu. Aber es wäre Unsinn, in Deutschland Asyl zu beantragen, wenn man in Deutschland politisch verfolgt würde ... das ist also nur Theorie.
Also ja, das Grundgesetz gilt grundsätzlich für alle Menschen in Deutschland, die überwiegende Zahl der Artikel sind "Jedermannsgrundrechte". Und nein, es gelten nicht alle Artikel für jeden. Es gibt spezielle "Deutschengrundrechte". Die stehen nur denen zu, die eine entsprechende Verbindung zum Staat haben oder diese anstreben.
Und jetzt sag bitte, worauf du konkret hinauswillst. Es ist ein alter Hut, dass das Grundgesetz durch Gesetze eingeschränkt werden darf.