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Thema: Reform des §42a WaffG und die Folgen

  1. #31
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    Justizminister Buschmann hat auf der Pressekonferenz selbst eingeräumt, dass Terroristen sich von Messerverboten nicht abhalten lassen werden.
    Wiirklich???

  2. #32
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Gelten die 6cm dann nur für "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer", wie bisher die 12?
    davon ist doch keine rede mehr.

    edit: da wurde frei phantasiert und wie immer ungenau kommuniziert
    auf einem vorschlag (der als vorlage für die diskussion der innenminister und der gesetzgeber diente) stand wörtlich "feststehend" und nicht "feststellbar". das wären also die "feststehenden", wie die mit den max. 12 cm.
    in der ankündigung nun zeitnah umzusetzender änderungen, ist von klingenlänge gar nicht mehr die rede. habe im messerstecherfaden auch schon aufgelistet, was geändert werden soll. de fakto ändert sich nichts wesentliches, was "messerarten" und klingenlänge angeht, sieht man vom "umgangsverbot" für springmesser ab.
    sinnvoller sind ja auch die beschlossenen "personenbezogenen" führverbote.

    Geändert von amasbaal (31-08-2024 um 14:21 Uhr)

  3. #33
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    zu siegen:
    frau
    psycho
    polizeibekannt (drogen)
    nur männer sind opfer
    tatwaffe einhandmesser, das zu führen verboten ist. in einer mitgeführten tasche: weitere messer und ein schraubenzieher
    das sieht aber nicht nach "zufälligem" ausraster aus...

  4. #34
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    davon ist doch keine rede mehr.
    wovon? von 6cm Klingenlänge?
    Falls ja, siehe das zweite Video im vorne schon verlinkten ZDF-Beitrag ab 1:11 (erste Markierung)

    https://www.zdf.de/nachrichten/polit...recht-100.html

    die 12cm werden auf 6cm reduziert (außerhalb von Festen, Zonen, ÖPV).

    EDIT: okay, das Video ist vom 12.08.
    Ich dachte, da werden die aktuellen Maßnahmen vorgestellt. Hat sich da durch den Terrorangriff nochmal was geändert?
    Im Artikel selbst steht:

    soll auf Bundesebene ein absolutes Verbot von Messern bei Großveranstaltungen wie Volksfesten oder Sportereignissen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln kommen.

    da würde ich schließen, dass es außerhalb der genannten Orte kein absolutes Messerverbot geben soll
    Geändert von Pansapiens (31-08-2024 um 14:22 Uhr)
    Don't armwrestle the chimp.

  5. #35
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    schau dir den link in meinem vorherigen beitragan, da wird das ergebnis der pressekonferenz genannt
    du bist WIEDER zu schnell gewesen. musste das noch mal raussuchen...

    keine erwähnung von "längen", aber andere maßnahmen

    und ja: totales messerverbot auf öffentlichen veranstaltungen in zügen und fernbussen
    Geändert von amasbaal (31-08-2024 um 14:29 Uhr)

  6. #36
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    und ja: totales messerverbot auf öffentlichen veranstaltungen in zügen und fernbussen
    Führungsverbot? Nicht im Hand sondern nur im Aufgabegepäck? Fragen über Fragen… die können mich einfach mal.
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  7. #37
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    Führungsverbot? Nicht im Hand sondern nur im Aufgabegepäck? Fragen über Fragen… die können mich einfach mal.
    es kann nur ein führverbot sein, wenn messer nicht als illegale waffe an sich definiert werden. nur die springmesser und die bereits bis jetzt im 42a entsprechend genannten werden imeigentlichen sinne verboten sein. legale und damit kaufbare messer, die man außerhalb der öffentlichkeit führen und anwenden darf, müssen logischerweise dann auch von ort a nach ort b transportierbar sein und nicht jeder hat ein auto oder kann ort b zu fuß oder mit dem fahrrad erreichen. so jedenfalls sagt es juristische und lebensweltliche logik...
    bleibt die frage: mit oder ohne schloss verschlossen und... hat das ganze irgend etwas mit logik zu tun? ah, ja stimmt: handgepäck (verschlossen) oder aufzugebendes gepäck ist dann natürlich auch ne offene frage.... stimmt!

  8. #38
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Apfelwein
    Und der ist gefährlich?

  9. #39
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Und der ist gefährlich?
    oh ja. die flasche sogar auch. glasflaschen und gläser sind ja bereits auf gewissen veranstaltungen nicht zugelassen. braucht es kein gesetz für: hausrecht reicht (würde auch bei volksfesten und in sachen messer reichen. müsste der veranstalter nur so bestimmen und könnte vesuchen, es mit security-zugangskontrollen auch durchzusetzen).

  10. #40
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    oh ja. die flasche sogar auch. glasflaschen und gläser sind ja bereits auf gewissen veranstaltungen nicht zugelassen. braucht es kein gesetz für: hausrecht reicht (würde auch bei volksfesten und in sachen messer reichen. müsste der veranstalter nur so bestimmen und könnte vesuchen, es mit security-zugangskontrollen auch durchzusetzen).
    Müsste man halt noch Fr. Faeser erklären, die auf der PK davon geschwafelt hat, dass man das dann auch auf dem Oktoberfest verbieten könnte. Da sind schon lange sämtliche Messer verboten. Kann sie ja mal probieren, da eins reinzuschmuggeln.

    PS: ich weiß, dass es um Gläser ging. Gilt aber auch für Messer.

    PPS: Bsp. für Glasflaschenverbot: Fußballstadion.
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  11. #41
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    2.12min. und folgende... ...



    in diesem sinne auch



    Geändert von amasbaal (01-09-2024 um 00:21 Uhr)

  12. #42
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Und der ist gefährlich?
    Für nicht Hessen? Definitiv, vor allem in Verbindung mit der regionalen Küche. Ich denke aber eher, dass es darum ging, dass die nicht wollten, dass Alkohol mit reingebracht wird. Oder eben, dass nichts herunter geworfen oder herunter fallen kann (ein Äpplerdose aus 240m Höhe auf dem Kopf zu bekommen dürfte ziemlich sicher tödlich sein).
    Es waren nebenbei Dosen keine Flaschen - keine Ahnung wie einige hier jetzt auf Flaschen kommen. Wichtiger ist aber auch, trotz Röntgen wurde das Messer nicht entdeckt.
    Viele Grüße
    Thomas
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  13. #43
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    hab ich.
    natürlich bezieht sich die werbung nicht ausdrücklich drauf. es geht nur ums timing der werbung und die unterschwellige wirkung.
    LOL deshalb, weil das dann unfreiwillig komisch ist - falls dieser effekt nicht sogar gewollt ist, was ja dann gerade ein gelungener marketingstreich wäre.
    Ich kann es natürlich auch nicht wissen, aber für mich ist die Sache viel simpler. Sehr viele, wie eben auch die, die die Werbung machetn und schalteten, verfolgen das Thema überhaupt nicht (oder zumindest nicht wie wir hier). D.h. ich glaube eher die machen sich darüber keine Kopf - was eher positiv ist, den für sehr viele sind Messer nachwievor in erster Linie ein Gebrauchgegenstand.

    Die Faeser ist wirklich nur noch zum fremdschämen.
    Viele Grüße
    Thomas
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  14. #44
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen


    2.12min. und folgende... ...
    Naja, aber der Youtuber bekleckert sich auch nicht gerade mit Ruhm. Beschwert sich die ganze Zeit darüber, dass das Justizministerium keine Ahnung habe und dass laut §42 schon seit 30 Jahren Messer auf Volksfesten verboten seien. Dann zeigt er noch §1 Abs2 und verweist auf "Hieb- und Stichwaffen" um sich dann wieder über das Ministerium zu beschweren. Der zweite Youtuber erzählt das Gleiche, Messer sind doch schon verboten usw. Auch der Dritte greift das auf. Stimmt aber doch nicht oder stehe ich auf dem Schlauch?

    Nur stimmt seine Aussage ja nicht, §42 bzw. §1 Abs. 2 schränken ja nicht das generelle Mitführen von Messern auf Volksfesten ein. Und Hieb- und Stichwaffen im Sinne des Waffen-Gesetzes sind ja explizit nicht alle Messer.

    Und - dafür kann er nix aber die Kommentare unter dem Clip sind eine ziemliche AfD Shitshow.
    Geändert von FireFlea (01-09-2024 um 07:34 Uhr)

  15. #45
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Naja, aber der Youtuber bekleckert sich auch nicht gerade mit Ruhm. Beschwert sich die ganze Zeit darüber, dass das Justizministerium keine Ahnung habe und dass laut §42 schon seit 30 Jahren Messer auf Volksfesten verboten seien. Dann zeigt er noch §1 Abs2 und verweist auf "Hieb- und Stichwaffen" um sich dann wieder über das Ministerium zu beschweren. Der zweite Youtuber erzählt das Gleiche, Messer sind doch schon verboten usw. Stimmt aber doch nicht oder stehe ich auf dem Schlauch?

    Nur stimmt seine Aussage ja nicht, §42 bzw. §1 Abs. 2 schränken ja nicht das generelle Mitführen von Messern auf Volksfesten ein.
    nicht?

    (2) Waffen sind
    [...]
    2. tragbare Gegenstände,
    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

    Welches Messer fällt nicht unter a) oder b)?
    Don't armwrestle the chimp.

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