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Thema: Reform des §42a WaffG und die Folgen

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  1. #9
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    Zitat Zitat von messerjocke2000 Beitrag anzeigen
    Das sind die Definitionen zu verbotenen Gegenständen, nicht die Definition einer Waffe allgemein.
    Die ist ganz ganz oben im Gesetz.
    .
    Messer sind keine Hieb- oder Stoßwaffen. Die sind eben als Werkzeug gedacht aber „wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet (…), die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen“. Genau deswegen geht es NUR um die (von Dir unter fett markierten), „die in diesem Gesetz genannt sind“. Und die sind an den Stellen genannt, die ich zitiert hatte.
    Geändert von Katamaus (02-09-2024 um 13:46 Uhr)

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