
Zitat von
Katamaus
Jo mei. Genauso ist es Sache des BKA zu beurteilen, ob ein Messer ein Fallmesser ist, wenn die Klinge rausfallen kann, obwohl sie nicht explizit dazu konzipiert wurde. Jedenfalls ist ja auch alles ein Einhandöffner, was sich mit einer Hand öffnen lässt, sondern nur wenn es auch dafür konzipiert wurde. Da ist die Rechtsprechung, soweit mir bekannt, recht eindeutig. Sonst wäre ja der Willkür Tür und Tor geöffnet, wenn ich da irgendwas nicht besitzen dürfte, nur weil da irgendwo in Pusemuckel jemand lebt, der so geschickt ist, dass er ganz komische Sachen damit machen kann.