Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
das hängt wohl teilweise von Dir ab:
Wirst Du das Gegenüber tatsächlich anzeigen?
Falls ja, hast Du Zeugen, oder eine Bodycam, mit der Du nachweisen kannst, dass es genau so abgelaufen ist?
Die Anzeige setze ich natürlich voraus sonst kein Urteile: und sagen wir es gibt Zeugen. Ich nehme mal an es handelt sich dann "nur" um eine Bedrohung.
Dann stehen 1 oder maximal 2 Jahre Freiheitsentzug im Raum:

https://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

https://www.frag-einen-anwalt.de/Bed...er--f2920.html

Jetzt wäre es interessant konkret Urteile zu kennen.