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Thema: Thema Messerangriff "Verteidigung"....

  1. #616
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    Zitat Zitat von Kunoichi Girl Beitrag anzeigen
    Sorry, aber statistiken zu messerangriffen werden m.W. erst seit kurzem geführt, so dass man doch gar nicht weiß, ob es vor 20 jahren nicht schon genau so viele messerangriffe gab.
    Was auch niemand hier behauptet hat. Sondern dass die Argumentation die Gleiche ist. Messergewalt steigt an, also müssen wir verschärfen. Für Jugendliche ist das Messer ein Statussymbol, also müssen wir verschärfen. In Bus&Bahn und gewissen Hotspots gibt es erhöhte Gewalt, also müssen wir verschärfen usw. Und zwar immer auf Basis von ansteigender Messergewalt, die ja den damals Verantwortlichen irgendwie bekannt gewesen sein muss. Bspw. Berlin, wo man entsprechende Erhebungen schon vor fast 20 Jahren gemacht hat, wie bereits von mir zitiert.

    SV Oliver Tölle (Polizeipräsidium, Berlin): Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, aus unserer, aus Berliner Sicht, besteht ein dringender Handlungsbedarf, das Führen von gefährlichen Messern in der Öffentlichkeit weitgehend zu untersagen. Durch Individualrecherchen können wir zeigen, dass es im Jahr 2007 insgesamt 1.566 Straftaten gegeben hat, bei denen Messer eine Rolle spielten. Das bedeutet eine Steigerung auf bereits sehr hohem Niveau im Vergleich zum Jahr 2006, wo wir 1.135 solcher Taten zu verzeichnen hatten.

  2. #617
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    meine meinung: das aktuelle messer problem kann nur durch hartes staatliches handeln und durchgreifen bezwungen werden, da der deutsche staat von vielen einwandergruppen durch ihre sozialisation als schwach und und die strafen als kleines übel gesehen werden. die bewaffnungsspirale muss durchbrochen werden, damit sich zahlen der krimnalität wieder rückläufig werden.
    Hartes Durchgreifen, bedeutet erstmal, dass man die bestehenden Gesetze forcieren kann. Zudem neue Gesetze zu erlassen, deren Einhaltung man mangels Kapazitäten nicht kontrollieren und schon gar nicht erzwingen kann, ist ein weiteres Zeichen von Schwäche. Da ich bei dem aktuellen Vorschlag keinen Sicherheitsgewinn erkennen kann und er überdies meiner Ansicht nach masslos ist - ein weiteres Zeichen von Schwäche - wird man von meiner Seite hierfür keinen Zuspruch hören, auch wenn ich mich bei Besuchen in Deutschland fraglos daran halten werde, wenn es denn dazu kommen sollte. Erhöhung des Straffmasses für Gewaltanwendung unter Waffeneinsatz, bewaffneten Raubüberfall etc. - klar, sofort einverstanden.

  3. #618
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Was auch niemand hier behauptet hat. Sondern dass die Argumentation die Gleiche ist. Messergewalt steigt an, also müssen wir verschärfen. …

    Klar, aber verschärfungen bringen imho nichts. Es sollte stattdessen verstärkt in sozialarbeit und sensibilisierungsprogramme investiert werden.

  4. #619
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Was auch niemand hier behauptet hat. Sondern dass die Argumentation die Gleiche ist. Messergewalt steigt an, also müssen wir verschärfen. Für Jugendliche ist das Messer ein Statussymbol, also müssen wir verschärfen. In Bus&Bahn und gewissen Hotspots gibt es erhöhte Gewalt, also müssen wir verschärfen usw. Und zwar immer auf Basis von ansteigender Messergewalt, die ja den damals Verantwortlichen irgendwie bekannt gewesen sein muss. Bspw. Berlin, wo man entsprechende Erhebungen schon vor fast 20 Jahren gemacht hat, wie bereits von mir zitiert.
    In dem Zusammnhang ist noch interessant zu erwähnen, dass der ein oder andere Jugendrichter - insbesondere im erwähnten Berlin - vor ein paar Jahren zugegeben hat, dass man über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, zu weich geahndet zu hatte. Da gabs ne Menge Straftäter, die sich gewundert haben - oder dann irgendwann nicht mehr- so leicht davon gekommen zu sein.

  5. #620
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    es liegt vornehmlich an der haltung der mehrheit der amtsträger und der justiz. deshalb sind viele gesetze nicht viel wert. ich gestehe ein, dass dies auch bei verbotzszonen auch der fall sein könnte. abewr die hoffnung stirbt zuletzt.
    Die genannten Amtsträger stehen auch unter Einfluss politisch-gesellschaftlicher Strömungen.

  6. #621
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    so, hier das im bundestag abgestimmte ergebnis:



    dass das mit den springmessern (totalverbot) nicht für solche gilt, die seitlich herausspringen, bis zu 8.5 cm klingen haben und nicht beidseitig geschliffen sind, sondern nur für die, die vorne herausspringen, unabhängig von länge und schliff, ist mir neu.
    wird wohl daran liegen, dass ein messer, dessen einseitig geschliffene 5 cm klinge nach vorne rausspringt viel gefährlicher ist, als eines, dessen einseitig geschliffene klinge mit 8,49cm seitlich herausspringt.

    führen durfte man die dinger auch vorher schon nicht, wie alle fest arretierenden einhandklapper - öffnungsmechanismus egal.
    das war mal in den 70ern, vielleicht noch in den 80ern trend bei den damaligen bandenjugendlichen. ich wüßte nicht, dass eine entsprechende "coole mode" heute existiert. tippe da eher auf normale einhandklapper. wüßte nicht, dass unter den messerstechern und messerposern überdurchschnittlich viele springmesser in der tasche sind. kennt jemand die lage?
    Geändert von amasbaal (26-10-2024 um 22:53 Uhr)

  7. #622
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    ich wüßte nicht, dass eine entsprechende "coole mode" heute existiert. tippe da eher auf normale einhandklapper. wüßte nicht, dass unter den messerstechern und messerposern überdurchschnittlich viele springmesser in der tasche sind. kennt jemand die lage?
    Nein, eine besondere " Mode " kann ich nicht feststellen. Es wird benutzt was verfügbar ist.

  8. #623
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    so, hier das im bundestag abgestimmte ergebnis:



    dass das mit den springmessern (totalverbot) nicht für solche gilt, die seitlich herausspringen, bis zu 8.5 cm klingen haben und nicht beidseitig geschliffen sind, sondern nur für die, die vorne herausspringen, unabhängig von länge und schliff, ist mir neu.
    wird wohl daran liegen, dass ein messer, dessen einseitig geschliffene 5 cm klinge nach vorne rausspringt viel gefährlicher ist, als eines, dessen einseitig geschliffene klinge mit 8,49cm seitlich herausspringt.

    führen durfte man die dinger auch vorher schon nicht, wie alle fest arretierenden einhandklapper - öffnungsmechanismus egal.
    das war mal in den 70ern, vielleicht noch in den 80ern trend bei den damaligen bandenjugendlichen. ich wüßte nicht, dass eine entsprechende "coole mode" heute existiert. tippe da eher auf normale einhandklapper. wüßte nicht, dass unter den messerstechern und messerposern überdurchschnittlich viele springmesser in der tasche sind. kennt jemand die lage?


    Hab ich das bei 3:04 richtig verstanden? Man kann alle Messer mitführen, wenn man sie in einem Behältnis führt (§42a WaffG) bzw. nach dem neuen Gesetz (§42b) mit nur mehr als 3 Handgriffen erreichen kann?

  9. #624
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Hab ich das bei 3:04 richtig verstanden? Man kann alle Messer mitführen, wenn man sie in einem Behältnis führt (§42a WaffG) bzw. nach dem neuen Gesetz (§42b) mit nur mehr als 3 Handgriffen erreichen kann?
    Soweit ich verstanden habe: Alle, die nicht als Hieb- und Stosswaffen definiert oder anderweitig verboten sind (Butterfly, Springmesser etc.) - ja.

  10. #625
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Wie hoch wäre denn die zu erwartende Strafe bei folgender Situation?: ich gerate in eine laute verbale Auseinandersetzung mit einer anderen Person (Was weiss ich, es geht um Parkplatz oder Vorfahrt). Ich selbst bin unbewaffnet, bedrohe die Person nicht mit Schlägen etc.. Schließlich zieht die andere Pesron ein Messer, greift mich aber damit nicht an. Sagen wir mal darauf ziehe ich mich zurück. Was hat denn die andere Person zu erwarten?
    das hängt wohl teilweise von Dir ab:
    Wirst Du das Gegenüber tatsächlich anzeigen?
    Falls ja, hast Du Zeugen, oder eine Bodycam, mit der Du nachweisen kannst, dass es genau so abgelaufen ist?

  11. #626
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    das hängt wohl teilweise von Dir ab:
    Wirst Du das Gegenüber tatsächlich anzeigen?
    Falls ja, hast Du Zeugen, oder eine Bodycam, mit der Du nachweisen kannst, dass es genau so abgelaufen ist?
    Die Anzeige setze ich natürlich voraus sonst kein Urteile: und sagen wir es gibt Zeugen. Ich nehme mal an es handelt sich dann "nur" um eine Bedrohung.
    Dann stehen 1 oder maximal 2 Jahre Freiheitsentzug im Raum:

    https://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

    https://www.frag-einen-anwalt.de/Bed...er--f2920.html

    Jetzt wäre es interessant konkret Urteile zu kennen.

  12. #627
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Hab ich das bei 3:04 richtig verstanden? Man kann alle Messer mitführen, wenn man sie in einem Behältnis führt (§42a WaffG) bzw. nach dem neuen Gesetz (§42b) mit nur mehr als 3 Handgriffen erreichen kann?
    Edit (hab "Satz" mit "Punkt" verwechselt):
    Ja, so verstehe ich das nun auch.
    Geändert von Pansapiens (27-10-2024 um 17:52 Uhr)

  13. #628
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Hab ich das bei 3:04 richtig verstanden? Man kann alle Messer mitführen, wenn man sie in einem Behältnis führt (§42a WaffG) bzw. nach dem neuen Gesetz (§42b) mit nur mehr als 3 Handgriffen erreichen kann?
    ja, so war das schon vorher. das betrifft das, was ich angesichts der drohenden 6cm regelung gesagt hab: notfalls würde ich die kröte schlucken und dann meine kleine bushcraft-umhängetasche als behältnis für größere nehmen. da kann man den doppelten reissverschluss mit einem mini-zahlenschloss verschließen. dann führe ich halt nicht, sondern "transportiere", bis ich wieder wo bin, wo ich führen darf (bushcraften mit einem dafür geeigneten messer im wald = berechtigter grund. auf dem weg dahin: im verschlossenen behältnis).
    das war einer der strittigsten und am willkürlichsten auslegbare punkte im 42a:ab wann ist ein behältnis ein behältnis und ab wann ist dessen inhalt ausreichend vor direktem zugriff geschützt? der eine polizist/richter sagt, egal, wie und was verschlossen ist, wenn es den direkten zugriff verhindert, ist das ok und es gab polizisten/richter für die "verschlossen" nicht nur "geschlossen", sondern "abgeschlossen" bedeutet (also zb. mit einem schloss oder einem sehr kompliziert zu öffnendem knoten).

    edit: der Mannheimer attentäter hat sich also an die verordnungen FAST gehalten: er hat das unter führverbot stehende messer in einem rucksack transportiert und den erst mehr oder weniger umständlich öffnen und das messer herauskramen müssen, bevor er es (nicht bestimmungsgemäß und ohne berechtigen grund) eingesetzt hat.
    seine verstöße waren mord und die nach 42a zusätzlich noch ordnungswidrige verwendung eines über 12 cm-klingen messers im öffentlichen raum, ohne berechtigtes interesse... man mag mir den ironischen unterton verzeihen, aber der 42a war halt immer schon eine kommödien-angelegenheit.
    Geändert von amasbaal (27-10-2024 um 18:02 Uhr)

  14. #629
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    ja, so war das schon vorher. das betrifft das, was ich angesichts der drohenden 6cm regelung gesagt hab: notfalls würde ich die kröte schlucken und dann meine kleine bushcraft-umhängetasche als behältnis für größere nehmen. da kann man den doppelten reissverschluss mit einem mini-zahlenschloss verschließen. dann führe ich halt nicht, sondern "transportiere", bis ich wieder wo bin, wo ich führen darf (bushcraften mit einem dafür geeigneten messer im wald = berechtigter grund. auf dem weg dahin im verschlossenen behältnis):
    das war einer der strittigsten und am willkürlichsten auslegbarer punkt im 42a:ab wann ist ein behältnis ein behältnis und ab wann ist dessen inhalt ausreichend vor direktem zugriff geschützt? der eine polizist/richter sagt, egal, wie und was verschlossen ist, wenn es den direkten zugriff verhindert, ist das ok und es gab polizisten/richter für die "verschlossen" nicht nur "geschlossen", sondern "abgeschlossen" bedeutet (also zb. mit einem schloss oder einem sehr kompliziert zu öffnendem knoten).
    Heißt aber, man kann grundsätzlich alles mitführen !? Wo ist also das problem?

  15. #630
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Heißt aber, man kann grundsätzlich alles mitführen !? Wo ist also das problem?
    das aufschneiden eines kartons mit einem fest arretierenden einhandmesser in der öffentlichkeit, wäre nicht erlaubt, weil da kein anerkanntes berechtigtes interesse vorhanden wäre. das kann man auch zu hause machen oder mit händen aufreißen bzw. mit einem erlaubten messer oder einer schere öfnen und ist, im gegensatz zu "bushcraften" keine "traditionspflege" (schnitzen, fähigkeiten zum überleben in der natur nach alter art schulen / survivaltraining ). das ist nur ein willkürliches beispiel. transportieren darfst du, wie du lustig bist, wenn die bedingungen eingehalten werden und es kein grundsätzlich illegaler gegenstand ist, nur rausnehmen und damit was machen könnte v.a. im städtischen raum, ein polizeilich-ordnungsrechtliches problem werden.

    edit: dass das transportieren von legal erwerbbaren gegenständen IMMER erlaubt sein muss, ist logisch: zumindest der weg vom verkäufer in das eigene heim muss ja möglich sein (und sei es durch einen paketboten). wäre ein transport von einem "erlaubten" ort zum nächsten nicht möglich, käme das einem totalverbot gleich. man könnte es weder nach hause bringen, noch von zu hause in den garten, also zu orten, an denen man nicht führbare messer benutzen darf. kann man das nicht mehr, ist eine nutzung unmöglich. dann kann man auch gleich sämtliche messer, die nicht 42a konform sind total verbieten.
    Geändert von amasbaal (27-10-2024 um 18:27 Uhr)

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