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Thema: Thema Messerangriff "Verteidigung"....

  1. #676
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Dafür dass Polizisten bei Kontrollen das nötige Feingefühl auch mal vermissen lassen, dafür gibt es zahlreiche Belege. Wie wärs damit:


    Ob anlasslose Kontrollen, die Befragung von Menschen oder die Bewertung von Gefahren: Viele Routine-Aufgaben der Polizei begünstigen rassistische Diskriminierung. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie.

    https://www.tagesschau.de/inland/ges...iling-100.html
    Rassistische Diskriminierungen bei anlasslosen Kontrollen resultierten etwa daraus, dass sich die Beamten mangels anderer Kriterien auf Erfahrungen und polizeilich erstellte Lagebilder stützten, berichtete Jacobsen.Wenn diese ergäben, dass am Bahnhof meistens junge Albaner Kokain verkauften, richte sich die polizeiliche Aufmerksamkeit zur Bekämpfung des offenen Drogenhandels auf Personen, die migrantisch aussähen

    echt jetzt?

  2. #677
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Rassistische Diskriminierungen bei anlasslosen Kontrollen resultierten etwa daraus, dass sich die Beamten mangels anderer Kriterien auf Erfahrungen und polizeilich erstellte Lagebilder stützten, berichtete Jacobsen.Wenn diese ergäben, dass am Bahnhof meistens junge Albaner Kokain verkauften, richte sich die polizeiliche Aufmerksamkeit zur Bekämpfung des offenen Drogenhandels auf Personen, die migrantisch aussähen

    echt jetzt?
    Ja, echt jetzt und dagegen haben schon mehrere Betroffene erfolgreich geklagt, das von mir weiter vorne verlinkte Beispiel ist eines aber es gibt noch mehr Fälle, die ähnlich gelagert sind und wo die Durchsuchten vor Gericht Recht bekommen haben.

  3. #678
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Ja, echt jetzt und dagegen haben schon mehrere Betroffene erfolgreich geklagt, das von mir weiter vorne verlinkte Beispiel ist eines
    in dem von Dir verlinken Beispiel ging es nicht um Kontrolle wegen Messer sondern aufgrund von § 22 Abs. 1a BPolG

    (1a) Zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet kann die Bundespolizei in Zügen und auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes (§ 3), soweit auf Grund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung anzunehmen ist, daß diese zur unerlaubten Einreise genutzt werden, sowie in einer dem Luftverkehr dienenden Anlage oder Einrichtung eines Verkehrsflughafens (§ 4) mit grenzüberschreitendem Verkehr jede Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, daß mitgeführte Ausweispapiere oder Grenzübertrittspapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen.

    Das Gericht war nun der Meinung:

    Da hier keine Anhaltspunkte für eine Kontrolle aller sich in der Bahnhofshalle aufhaltenden Personen (Jedermann-Kontrolle) bestanden, oblag es den beteiligten Polizeibediensteten somit, nach ihrem Ermessen und auf der Grundlage der - vom Dienstherrn vorgegebenen - Lageerkenntnisse sowie der - aufgrund ihrer Tätigkeit erworbenen - grenzpolizeilichen Erfahrung eine Auswahlentscheidung der zu befragenden und zu kontrollierenden Personen zu treffen. Hierbei mussten sie einerseits das aus Art. 3 Abs. 3 GG abzuleitende Gebot beachten, ihre Auswahl nicht auf die dort genannten Unterscheidungsmerkmale zu stützen.
    Sie mussten somit ausblenden, dass der Kläger dunkler Hautfarbe ist und deshalb innerhalb einer hellhäutigen Mehrheitsgesellschaft möglicherweise Ausländer sein könnte. Andererseits mussten sie ihre
    Auswahl so treffen, dass im Sinne einer effektiven Anwendung von § 22 Abs. 1a BPolG vorzugsweise solche Personen zu befragen und ggf. zu kontrollieren waren, bei denen der Tatbestand der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet oder des unerlaubten Aufenthalts nahe lag.
    Sie sollten also Ausländer und unter ihnen vorzugsweise unerlaubt eingereiste oder
    aufenthältliche identifizieren, ohne dass hierbei äußerlich erkennbare Merkmale (Geschlecht,
    Abstammung, Rasse, ggf. Sprache, Heimat und Herkunft) oder innere Merkmale (Glauben,
    religiöse oder politische Anschauungen) eine Rolle spielen durften.


    Wenn das sogar bei Kontrollen auf unerlaubte Einreise gefordert wird, bei denen Ausländer erkannt werden sollen, aber nicht an Merkmalen, die auf deren Herkunft und Heimat hindeuten, frage ich mich, warum es Ampel nochmal explizit in das Waffengesetz reingeschrieben hat?

  4. #679
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    in dem von Dir verlinken Beispiel ging es nicht um Kontrolle wegen Messer sondern aufgrund von § 22 Abs. 1a BPolG
    Ich hatte ja auch nicht geschrieben, dass es um Messer ging, sondern um Profiling der Polizei bei Kontrollen und ggfs. mangelndes Feingefühl bei diesen.

  5. #680
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Ich hatte ja auch nicht geschrieben, dass es um Messer ging, sondern um Profiling der Polizei bei Kontrollen und ggfs. mangelndes Feingefühl bei diesen.
    Was Du hier als "mangelndes Feingefühl" bezeichnest, würde ich als "gesunden Menschenverstand" bezeichnen und ist wohl eher nicht das, was Paradiso mit Feingefühl meinte, sondern eher das Gegenteil.

  6. #681
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Was Du hier als "mangelndes Feingefühl" bezeichnest, würde ich als "gesunden Menschenverstand" bezeichnen und ist wohl eher nicht das, was Paradiso mit Feingefühl meinte, sondern eher das Gegenteil.
    Und weil die Polizei so "feinfühlig" vorgegangen ist, hat sie den rechtswidrig Durchsuchten auch noch an den Haaren gezogen, was vom Gericht ebenfalls als unverhältnismäßig bezeichnet wurde.

  7. #682
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Und weil die Polizei so "feinfühlig" vorgegangen ist, hat sie den rechtswidrig Durchsuchten auch noch an den Haaren gezogen, was vom Gericht ebenfalls als unverhältnismäßig bezeichnet wurde.
    Das stimmt nicht.

  8. #683
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    das letzte mal dort hab ich mich sehr sicher gefühlt. ich weiß ja nicht, was du so für leute kennst, aber mir gegenüber waren alle bravund nervige besoffene hab ich, wie immer, ignoriert.
    warum sollte ich mit meinen fast 60 jahren stress mit irgend einer jugendbande bekommen? ich hättte ja noch nicht mal was, das die gebrauchen könnten (da, wo messer erlaubt sind, können die das nicht mal sehen, wenn ichs dabei habe und sonst ist alles keine markenware, nichts, was die aufmerksamkeit von denen auf mich ziehen würde. blöde sprüche, weil mich irgend was aufregen würde an ihrem verhalten, mache ich auch nicht.) ...
    weil es dich nicht betrifft , ist deine entscheidung nach zu vollziehen. finde du das sozial ? die jüngeren, gerade jüngere frauen haben ja dort ein massives sicherheitsproblem, das es in der vergangenheit in diesem ausmaß nicht gab. diese muss auch auf irgendeineweise schnellgestoppt oder zumindestens aufgehalten werden soll. mich wundert diese meinung auch im hinblick auf auf deine anderen vorgetragenen beiträgen, die auf solidarität , sozialen ausgleich großen wert legen, und liberale werte massiv kritisieren. es ist deshalb auch wirklich komisch, dass du im messerbereich eher thesen der liberalen und der rechten vorträgst.

  9. #684
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    Paradiso
    Es ist ja in der Diskussion gängig den Polizisten mangelndes Feingefühl abzusprechen, ohne Beweise.

    Es werden hier haarsträubende Fälle konstruiert ohne das sie wirklich passiert sind.
    Mit Verlaub das ist Unsinn. Es wurden hier schon mehrfach reale Fällen erwähnt und davon gibt es reichlich. Das hat auch nichts mit Feingefühl zu tun, sondern mit fehlender Rechtssicherheit
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  10. #685
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    ...

    Das Gericht war nun der Meinung:

    ... Polizeibeamten ...
    Sie mussten somit ausblenden, dass der Kläger dunkler Hautfarbe ist und deshalb innerhalb einer hellhäutigen Mehrheitsgesellschaft möglicherweise Ausländer sein könnte. ...
    Sie sollten also Ausländer und unter ihnen vorzugsweise unerlaubt eingereiste oder
    aufenthältliche identifizieren, ohne dass hierbei äußerlich erkennbare Merkmale (Geschlecht,
    Abstammung, Rasse, ggf. Sprache, Heimat und Herkunft) oder innere Merkmale (Glauben,
    religiöse oder politische Anschauungen) eine Rolle spielen durften.


    ...

    Und genau diese erforderliche vorgehensweise wird durch die polizei der brd imho viel zu wenig beachtet (racial profiling).

  11. #686
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    Zitat Zitat von Paradiso Beitrag anzeigen
    Es ist ja in der Diskussion gängig den Polizisten mangelndes Feingefühl abzusprechen, ohne Beweise.

    Es werden hier haarsträubende Fälle konstruiert ohne das sie wirklich passiert sind.

    Die Polizisten wenden bei Zugriffen auch ein rudimentäres Profiling an zb.wie antwortet die Person auf Fragen warum sie sich hier aufenthält, warum sie das Multitool zugriffbereit trägt, wohin sie will, wie lange sie sich aufenthalten will, welchen allgemeinen Eindruck macht sie.

    Man sollte Polizisten nicht als so Dumm halten das sie ein Gesetz das so komplex ist stur ohne Fingergefühl anwenden

    Wichtig ist das die Polizisten Rechtssichereit für Überprüfungen und Durchsuchungen hat.

    Ich kann dazu empfehlen sich Dokus zum Vorgehen an Berliner Bahnhöfen anzuschauen
    Ach so un der Bürger braucht keine Rechtssicherheit sondern soll sich drauf Verlassen dass die Beamten das schon mit Fingergefühl entscheiden?
    Und natürlich gibt es bezüglich des §42a und den Waffenverbotszonen absurde Begebenheiten.

  12. #687
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht.
    Ja es stimmt nicht, dass an den Haaren gezogen wurde aus Feinfühligkeit

    Hochziehen an den Haaren
    Auch die körperliche Durchsuchung sei »unverhältnismäßig und nicht zweckmäßig gewesen«, ein Hochziehen an den Haaren »in besonderer Weise herabwürdigend und auch unnötig«.

  13. #688
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    Ich wollte eigentlich darauf hinaus , das er von
    Zitat Zitat von Paradiso Beitrag anzeigen
    Es ist ja in der Diskussion gängig den Polizisten mangelndes Feingefühl abzusprechen, ohne Beweise.
    spricht .

    Ergo , er sieht es so , das es gängig ist den Polizisten ein Feingefühl ZUzusprechen . Deshalb meine Frage. xd
    Nebenbei , ich hab schon BEIDES erlebt . Sehr wenig Feingefühl bis hin zur Unverschämtheit , aber auch sehr viel Kulanz innerhalb ihres "Ermessensspielraums" . Das geht natürlich nur , wenn man sich mal vom Doku-schauen weg bewegt.
    Geändert von Cam67 (29-10-2024 um 12:58 Uhr)
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  14. #689
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Ja es stimmt nicht, dass an den Haaren gezogen wurde aus Feinfühligkeit
    Nein, es stimmt nicht, dass das Gericht das Ziehen an den Haaren als unverhältnismäßig bezeichnet hat.
    Die vom Spiegel zitierte Aussage stammt vom Kläger, der seinen Ausweis nicht zeigen wollte, nicht vom Gericht.
    Die Polizisten bestritten, dass ein Haare Ziehen statt fand.
    Geändert von Pansapiens (29-10-2024 um 12:57 Uhr)

  15. #690
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Nein, es stimmt nicht, dass das Gericht das Ziehen an den Haaren als unverhältnismäßig bezeichnet hat.
    Die vom Spiegel zitierte Aussage stammt vom Kläger, der seinen Ausweis nicht zeigen wollte, nicht vom Gericht.
    Die Polizisten bestritten, dass ein Haare Ziehen statt fand.
    Da steht doch "die Kammer habe feststellen müssen Blabla". Direkt danach, dass auch die körperliche Untersuchung unverhältnismäßig gewesen sei. Ich rechne die Aussage daher der Kammer zu.

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