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Das Gericht war nun der Meinung:
... Polizeibeamten ...
Sie mussten somit ausblenden, dass der Kläger dunkler Hautfarbe ist und deshalb innerhalb einer hellhäutigen Mehrheitsgesellschaft möglicherweise Ausländer sein könnte. ...
Sie sollten also Ausländer und unter ihnen vorzugsweise unerlaubt eingereiste oder
aufenthältliche identifizieren, ohne dass hierbei äußerlich erkennbare Merkmale (Geschlecht,
Abstammung, Rasse, ggf. Sprache, Heimat und Herkunft) oder innere Merkmale (Glauben,
religiöse oder politische Anschauungen) eine Rolle spielen durften.
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