Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
In Deutschland sind neben der Landespolizei und der Bundespolizei auch der Zoll und unter bestimmten Voraussetzungen je nach Landesrecht das Ordnungsamt berechtigt, von Bürgern in der Öffentlichkeit das Vorzeigen eines amtlichen Ausweises zu Identifikationszwecken zu verlangen.
wie oben zitiert, aber nur, wenn es einen guten grund dafür gibt, also nicht aufgrund von racial profiling, also "einfach nur so", weil jemand sichtbar nicht von hier ist. die sagen dir nichrt umsonst vorher "allgemeine verkehrskontrolle" oder "wissen sie warum wir sie angehalten haben?" und dergleichen, bevor sie deine papiere sehen wollen