
Zitat von
FireFlea
Da steht doch "die Kammer habe feststellen müssen Blabla". Direkt danach, dass auch die körperliche Untersuchung unverhältnismäßig gewesen sei. Ich rechne die Aussage daher der Kammer zu.
Nur weil die Darstellung des Spiegels suggeriert, dass das die Aussage der Kammer wäre, muss das nicht der Wahrheit entsprechen.

Zitat von
FireFlea
Ich beziehe mich auf diese Quelle:
https://www.raa-sachsen.de/media/110...s_Gerichts.pdf
die von den vom Spiegel zitierte Stelle steht hier unter "Tatbestand" bei der Darstellung, bzw. vor dem Antrag des Klägers:
Ein Hochziehen an den Haaren sei in besonderer Weise herabwürdigend und auch unnötig, weil Polizeibeamte in speziellen Griffen und Fertigkeiten ausgebildet seien, die eine derartige Behandlung überflüssig machten, zumal wenn sie, wie hier, in Überzahl seien.
da steht "sei" nicht "ist"
Das ist Konjunktiv 1 und bezeichnet indirekte Rede. Das ist also nicht Aussage des Gerichts, sondern des Klägers.
danach komm dann die Darstellung der Polizisten, die es nicht in die von Dir verlinkten Artikel geschafft hat:
Der Kläger habe weiterhin gesessen, sich an der Bank festgehalten und auch sonst nicht kooperiert. Die Zeugen S und M [Polizisten] hätten daher versucht, den Kläger an den Oberarmen hochzuziehen und in den Stand zu bringen, um der zuvor in Aussicht gestellten Maßnahme Nachdruck zu verleihen. Ein Ziehen an den Haaren habe nicht stattgefunden, der entsprechende Vortrag des Klägers werde bestritten. Nachdem der Kläger
anfänglich weiter versucht habe, sich an der Bank festzuklammern, habe er dann im Stand
mehrere Faustschläge in Richtung der Beamten unternommen, um einen weiteren Zugriff zu
verhindern.