
Zitat von
MatscheOne
"Im Prozess kam die Frage auf, warum die Polizisten damals innerhalb von Minuten Pfefferspray einsetzten, anstatt etwa einen Psychologen samt Dolmetscher zu rufen. Doch das tat der urteilende Richter Kelm am Donnerstag ab: »Meines Erachtens vollkommen daneben«, sagte der Richter, wäre es gewesen, diese zu rufen. Denn das hätte gedauert. Aus Sicht des Richters vermutlich zu lange. »Nach objektiver Lage bestand eine konkrete, unmittelbare Gefahr«, sagte Kelm. Die Beamten seien gezwungen gewesen, sofort zu handeln."
Oha.
Danke für das Zitat.
ich bin nun hierauf gestoßen:
Anders als die Staatsanwaltschaft ging das Schwurgericht im Urteil davon aus, dass der Einsatz des Pfeffersprays, der die gesamte nachfolgende fatale Kette in Gang gesetzt hatte, nicht rechtswidrig war. „Der Suizid stand möglicherweise unmittelbar bevor“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kelm dazu. Die Gefahr sei keineswegs nur abstrakt, sondern „konkret und gegenwärtig“ gewesen.
https://www.ruhrnachrichten.de/dortm...58-2001477336/
Andererseits:
„konkrete, gegenwärtige Gefahr“
Die Kammer sieht in dem Messer, das Mouhamed Dramé sich vor dem Bauch hielt, „ganz klar eine konkrete, gegenwärtige Gefahr“. Kelm trägt vor: „Sie mussten einschreiten, sie konnten auch nicht lange warten.“ Die Richter sind aber auch überzeugt, „dass Mouhamed keinen Angriff geplant hatte.“ Er habe aus einer bedrohlichen und für ihn schmerzhaften Situation fliehen wollen.
zu Deiner Frage nach einer Revision:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, die sogenannte Revision, ist auf Antrag möglich. Lisa Grüter, die im Prozess Mouhameds Brüder Sidy und Lassana vertreten hat, kündigte eine solche Revision im Anschluss an die Urteilsverkündung an. „Das ist sicherlich ein Urteil, das überprüft werden muss“, sagte sie
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