
Zitat von
Pansapiens
[INDENT]Anders als die Staatsanwaltschaft ging das Schwurgericht im Urteil davon aus, dass der Einsatz des Pfeffersprays, der die gesamte nachfolgende fatale Kette in Gang gesetzt hatte, nicht rechtswidrig war. „Der Suizid stand möglicherweise unmittelbar bevor“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kelm dazu. Die Gefahr sei keineswegs nur abstrakt, sondern „konkret und gegenwärtig“ gewesen.
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Interessanter Punkt , oder ? Wo doch alle Beteiligen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben und zu den Vorkommnissen schwiegen.. ,
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)