Zitat Zitat von MatscheOne Beitrag anzeigen
Egal wie man das moralisch oder ethisch bewerten mag, vor Gericht geht es juristisch um eventuelle Fahrlässigkeit, seitens des Einsatzleiters, der mMn viel falsch gemacht hat, aber Fahrlässigkeit ist schwer nachzuweisen.
was hat er DMn dann alles falsch gemacht?
Für mich sieht es im Moment so aus, dass es nur um die Frage geht, ob nun eine unmittelbare konkrete Gefahr des Suizids bestand und daher so schnell wie möglich gehandelt werden musste, oder eben nicht und daher das Warten auf Spezialisten geboten.
Von der Einschätzung der letzten Instanz wird dann wohl abhängen, wie in Zukunft in solchen Fällen regemäßig gehandelt werden wird.