Das war nach meinem Eindruck Leuten mit unterschiedlichen Einstellungen zur Polizei klar.
Entsprechend sind da wohl unterschiedliche Gründe im Spiel.
Da gibt es z.B. IMO Menschen [Kategorie 1], die meinen, die Polizei handelt grundsätzlich richtig (Motto: "das wird schon alles seine Richtigkeit haben") und richten - nach meinem Eindruck - Ihre Argumentation so aus, dass diese Meinung bestätigt, bzw. verteidigt wird.
Und auf der anderen Seite Menschen [Kategorie 2], die ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber Staat und Polizei pflegen, und annehmen, dass die Entscheider eher Kategorie 1 angehören.
Die berufen sich nach meinem Eindruck auf Präzidenzfälle und die Wahrscheinlichkeit, dass ein im entsprechenden Fällen angeklagter Polizist, dann tatsächlich verurteilt wurde.
Eventuell auch persönliche Erfahrung.
Eventuell, schließlich wurde hier auch mittels Berichten von Journalisten argumentiert, die wohl vor Ort waren.
Es lagen schon im Vorfeld die IMO wesentlichen Informationen vor.
Überrascht hat mich an der Widergabe der Hauptverhandlung, dass das Gericht zur Auffassung gelangte, dass
keine Gefahr für Dritte von dem Getöteten ausging, auch wenn es den Angeklagten zugestand, sich darüber irren zu dürfen.
siehe oben
Kann mich nicht erinnern, so etwas gesagt oder gemeint zu haben.
Was ich zum Ausdruck bringen wollte, war, dass man auch bei Fehlen eines "Protokolls" im Sinne einer klaren Handlungsanweisung, noch dem StGB unterworfen ist.
D.h. auch das Fehlen einer klaren Handlungsanweisung spricht einem noch lange nicht von einer Schuld, auch keiner fahrlässigen frei, selbst wenn man meint, "nach bestem Wissen und Gewissen" gehandelt zu haben.
Und dann wird im Zweifelsfall auch eher vom Staat nicht "rumgeheult" sondern verurteilt und das Urteil vollstreckt.
Da stellt sich mir dann die Frage, ob das eine schriftliche Richtlinie ist, die von höherer Stelle gegeben wurde, oder eher ein so "haben wir immer schon so gemacht".
Auf jeden Fall wird IMO die Entscheidung des BGH darauf Auswirkungen haben, ob dieses "Einsatzschema" nun hinterfragt wird, oder eben nicht, weil ja höchstrichterlich bestätigt.







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