
Zitat von
Pansapiens
und wenn es nach dem ersten Schlag kaputt ist?
Dann tauscht man es um....bzw. schickt es zurück.
Wenn man etwas so benutzt, wie es sachgemäß verwendet werden soll und es geht kaputt ist es ein Sachmangel.
Denn gibt es die sog. Beweislastumkehr, die gesetzliche Gewährleistung, manchmal die zusätzliche Garantie.
Man müsste zwar eine 2-malige Nacherfüllung akzeptieren, wird aber in so einem Fall meist vom
Hersteller bzw. Verkäufer nicht in Anspruch genommen.
Gut wäre natürlich in so einem Fall Zahlung auf Ziel.
So war es jedenfalls als ich das 2005 in der Schule hatte...evtl. hat sich die Gesetzeslage in den Jahren etwas verändert, aber nicht in sehr starkem Ausmaß...das der Verbraucher stark benachteiligt wird.
Glaube, das steht sogar im BGB und nicht im HGB...
Ich schau mal nach....
Cus D‘Amato: „It‘s good but not perfect“
Bruce Lee: „…, but I fear the man who has practiced one kick 10,000 times.“