Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
wenn man es immer wiederholt wird es nicht richtiger


PS sieht man ja am faden 42 a , dort werden oft diejenigen messer bejubelt, die die gesetze am besten ausnutzen
Wenn Messer Waffen sind, vielleicht magst Du ja mal erklären, warum im 42b von "Waffen und Messern" die Rede ist und nicht einfach nur von Waffen?

Das ist doch mittlerweile nur noch Trollerei von Dir, in den anderen Fäden wurden die Definitionen doch schon zigfach hin und her gespielt.


Waffenrecht: Welche Objekte werden im Sinne des Gesetzes als Waffe betrachtet?
In §1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG liefert das Waffengesetz eine eindeutige Definition:

Als Waffen gelten tragbare Gegenstände, die aufgrund ihrer Bauart darauf ausgerichtet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Personen zu vermindern oder zu beseitigen. Hierzu zählen insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.

Außerdem können Waffen auch tragbare Gegenstände sein, die nicht primär als Waffen konzipiert wurden, jedoch durch ihre Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit zu beeinträchtigen. Diese Gegenstände werden im Gesetz gesondert aufgeführt.

Präzisierung der Definition von Messern im Waffengesetz:

Springmesser: Messer, deren Klingen durch Drücken eines Knopfes oder Hebels hervorschnellen und arretiert werden können.

Fallmesser: Messer, deren Klingen durch Schwerkraft oder Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und sich automatisch oder durch Loslassen der Sperrvorrichtung arretieren lassen.

Faustmesser: Messer mit einem quer verlaufenden Griff zur feststehenden Klinge, die in der geschlossenen Faust gehalten wird.

Butterflymesser: Faltmesser mit schwenkbaren, zweigeteilten Griffen.

Wurfsterne: Sternförmige Scheiben, die aufgrund ihrer Beschaffenheit zum Wurf auf ein Ziel geeignet sind und gesundheitsschädigende Wirkungen zeigen.

Messer, die nicht unter diese Definition fallen, sind vom Waffengesetz ausgenommen und können grundsätzlich ohne Einschränkungen erworben, besessen und geführt werden.


https://www.strafverteidigung-dornba...m-waffenrecht/

Dass Waffen und Messer in gewissen Lokationen durch den 42b eingeschränkt wird, macht nicht Messer zu Waffen.

Aber wie gesagt, ist doch ohnehin nur Trollerei von Dir.