Hallo,
Danke für die Antwort. Ich hatte das nicht so ernst genommen - bürokratische Dokumente halt.
In der Tat eine sehr merkwürdige Aussage. Hatte ich völlig überlesen.
Das mit den Verlängerungslehrgängen für A-Prüfer habe ich generell nicht verstanden. Aus der Verfahrensordnung habe ich nicht so wirklich entnommen, wie das laufen soll. Wenn ich nicht generell was überlesen habe, können da A-Prüfer nicht an ganz regulären Prüferlehrgängen teilnehmen? Alles was die brauchen, ist diese Bestätigigung, die hinten an der Verfahrensordnung hängt, die an den Stilrichtungsreferenten weitergeleitet werden muss.
Was lernt man da? Das scheint eindeutig: Alles was das Ego des Referenten verlangt.
Das ist absolut korrekt. Leistungssport und Konformität scheinen die entscheidenden Faktoren zu sein.
Grüße
Sven






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