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Thema: Kriterienkatalog DKV für hohe Dan-Prüfungen

  1. #46
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    Zitat Zitat von CeKaVau Beitrag anzeigen

    Bemerkenswert ist, dass ich wohl ab jetzt ein Führungszeugnis anfordern muss, wenn jemand ein Kyu-Prüfungslizenz haben will. Seufz. Oder wie soll ich diesen Satz den verstehen:

    Für die C- und B-Lizenzen sind die polizeilichen Führungszeugnisse auf Landesebene zu behandeln.
    Ich verstehe das so, dass die Landesverbände entscheiden, ob sie bei Neuausstellung und/oder Verlängerung der Lizenzen ab sofort ein Führungszeugnis verlangen.

    Zitat Zitat von CeKaVau Beitrag anzeigen

    Des Weiteren muss ich alle drei Jahre ein "Dokument über die Teilnahme am Prüferlehrgang für DKV-A-Prüfer" nachweisen. Wie es aussieht, kann ich mir das wohl selber ausstellen, oder? Was genau soll ich mir und den anderen A-Prüfern in Sachsen eigentlich beibringen?
    Zumindest im Wado-Ryu ist es so, dass die Bundes-Stilrichtung solche Lehrgänge qualifiziert. D.h. dass die Herrschaften mit dem neunten Dan spezielle Lehrgänge anbieten, wo sie nach Rücksprache mit dem Bundes-Referenten dann drunter schreiben "Dieser Lehrgang zählt als Verlängerungs-LG für A-Lizenzen". Ich schätze mal, dass so ähnlich jetzt auch in den anderen Stilrichtungen laufen wird. Und ja: Diese Nachweise werden von Landes-Stilrichtungsreferenten verwaltet und der ist für die Weiterleitung an den Bund zuständig. Der Stilrichtungsreferent(!) kann sich das also selber ausstellen

    Was ich an der ganzen Aktion bemerkenswert finde, ist dass es letzten Endes doch wieder auf den Nasen-Faktor hinausläuft:
    - Sowohl bei der Punkte-Liste für hohe Dan-Grade als auch für A-Lizenzen steht drin, dass jeder Antrag/Zulassung eine Einzelfall-Entscheidung ist und die Erreichung der Punktegrenzen nicht automatisch eine Zulassung begründet
    - In der Verfahrensordnung steht, dass jeder Stilrichtung mindestens 2 A-Lizenzen zustehen. Wenn ich jetzt ne Stilrichtung gründe, aber keiner meiner Leute die Punkte-Grenzen erreicht, wer wird dann A-Prüfer? Einzelfall-Entscheidung ohne Rückgriff auf die Punkte-Liste?
    - In kleinen Stilrichtungen haben seeehr viele Leute überhaupt nicht die Chance, die Kriterien für die hohen Dane zu erfüllen, eben weil ihre Stilrichtung so klein ist (Keine Infrastruktur für Wettkampfausbildung -> Keine Wettkampferfolge, kein Netzwerk/Nasenfaktor um Funktionärs-Tätigkeiten zu erlangen, etc...) Das heisst, in diesen Stilrichtung wird es unmöglich sein, hohe Dan-Grade im DKV zu erlangen. Oder wieder Einzelfall-Entscheidung?
    - Was passiert, wenn die aktuellen hohen Dan-Träger wegsterben? Viele extrem gute Trainer erfüllen ebenfalls nicht die Kriterien, um nachzurücken. Einzelfall-Entscheidung?
    Geändert von Inumeg (23-03-2025 um 08:48 Uhr)

  2. #47
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    Zitat Zitat von Inumeg Beitrag anzeigen
    - In kleinen Stilrichtungen haben seeehr viele Leute überhaupt nicht die Chance, die Kriterien für die hohen Dane zu erfüllen, eben weil ihre Stilrichtung so klein ist (Keine Infrastruktur für Wettkampfausbildung -> Keine Wettkampferfolge, kein Netzwerk/Nasenfaktor um Funktionärs-Tätigkeiten zu erlangen, etc...) Das heisst, in diesen Stilrichtung wird es unmöglich sein, hohe Dan-Grade im DKV zu erlangen. Oder wieder Einzelfall-Entscheidung?
    Soweit mir bekannt, kam die Initiative von den kleinen Stilrichtungen, weil sie mehr Transparenz wollten und die Vergabe (hohe Dan-Grade, Lizenzen, etc.) sollte eigentlich kein Problem sein, wie mir versichert wurde. Ich habe das für mich aber noch nicht gegengerechnet.
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  3. #48
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    Auch interessant ist das die Größe meines Vereins in dem ich Trainiere mit entscheidet ob ich ggf. zugelassen werde oder nicht.
    Lachst Du im Training, weinst Du auf der Straße!
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  4. #49
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    Gerade habe ich auf der Seite des Bayerischen Karatebunds folgende (seltsame) Aussagen gesehen:

    https://www.karate-bayern.de/aktuell...im-dkv-und-bkb

    ***
    Wichtige Informationen zur Stilrichtung SOK im DKV und BKB
    Seit dem 6.März 2025 ist SOK-Karate im DKV als eine eigenständige Stilrichtung anerkannt.
    Seit dem 01.01.2025 gilt im SOK die neue Prüfungsordnung.
    Als Übergangsregelung darf bis zum 30.06.2025 darf noch nach der alten Prüfungsordnung geprüft werden, danach nicht mehr!

    Ein Mischen der beiden Prüfungsordnungen ist nicht zulässig.

    Anträge auf
    Hohe Danprüfungen (ab 6. Dan)
    Dan-Prüfungstermine (ab 2026) und
    A-Prüferlizenzen
    müssen bei mir (dh. dem Stilrichtungsreferenten) bis Juni/Juli eingehen.

    (Der Eingabeschluss beim DKV-Stilrichtungsreferenten ist nach der neuen Verfahrensordung für alle Anträge der 01.08. für das Folgejahr. Der Abgabetermin der genehmigten Anträge bei der Geschäftsstelle ist der 31.10. jeden Jahres.)

    Über die eingegangenen Anträge wird im jeweils im September auf der gemeinsamen Sitzung der SOK-Landesreferenten entschieden.
    Die Zahl der hohen Danprüfungen wird auf 5 Termine Bundesweit beschränkt.
    Geplant sind

    2 Termine in Norddeutschland (Niedersachsen, NRW)

    2 Termine in Süddeutschland (Bayern und Baden-Württemberg)

    1 Termin in der Mitte (Hessen, bzw. Rheinland-Pfalz)

    Alle Anträge für 2025 bleiben davon unberührt.
    Für die A-Prüfer wird es Verlängerungslehrgänge geben.
    Der erste Zeitraum beginnt im Januar 2025 und endet im Dezember 2027.

    Möglich ist ein zentraler Lehrgang bundesweit. Die Landesverbände dürfen die Lehrgänge aber auch selbst organisieren.

    Genauere Einzelheiten sind allerdings dazu noch nicht bekannt, werden aber nach entsprechenden Vereinbarungen so schnell wie möglich veröffentlicht.

    Formulare und Kriterienkataloge sind auf der DKV-Internetseite unter Downloads zu erhalten.
    Alfred Heubeck

    Referent für SOK im BKB e.V.
    ***

    Die genannten Verordnungen sind auch auf der Seite des Deutschen Karateverbands veröffentlicht.

  5. #50
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    Hallo,

    was genau findest Du jetzt seltsam?

    Grüße
    Sven

  6. #51
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    Zitat Zitat von CeKaVau Beitrag anzeigen
    Hallo,

    was genau findest Du jetzt seltsam?

    Grüße
    Sven
    Naja, das sind einige Punkte:

    1. Seit dem 6.März 2025 ist SOK-Karate im DKV als eine eigenständige Stilrichtung anerkannt. => Ist das nicht schon lange so?

    2. Ein Mischen der alten und neuen Prüfungsordnungen ist nicht zulässig. => Die meisten Inhalte werden sowieso individuell festgelegt und geprüft. Das war und bleibt so.

    3. Für die A-Prüfer wird es Verlängerungslehrgänge geben. => Was lernt man denn da?

    4. Formulare und Kriterienkataloge sind auf der DKV-Internetseite unter Downloads zu erhalten. => Die Kriterienkataloge berücksichtigen nicht den Menschen oder sein Karate. Ob jemand als Vorbild handelt oder einer Strafe nur wegen Verjährung entgangen ist, wird da in keiner Form betrachtet.

    Insgesamt sieht das für mich nicht nach einem logischen und vernünftigen Konzept aus.

  7. #52
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    Hallo,

    Danke für die Antwort. Ich hatte das nicht so ernst genommen - bürokratische Dokumente halt.

    Zitat Zitat von ainuke Beitrag anzeigen
    1. Seit dem 6.März 2025 ist SOK-Karate im DKV als eine eigenständige Stilrichtung anerkannt. => Ist das nicht schon lange so?
    In der Tat eine sehr merkwürdige Aussage. Hatte ich völlig überlesen.

    Zitat Zitat von ainuke Beitrag anzeigen
    3. Für die A-Prüfer wird es Verlängerungslehrgänge geben. => Was lernt man denn da?
    Das mit den Verlängerungslehrgängen für A-Prüfer habe ich generell nicht verstanden. Aus der Verfahrensordnung habe ich nicht so wirklich entnommen, wie das laufen soll. Wenn ich nicht generell was überlesen habe, können da A-Prüfer nicht an ganz regulären Prüferlehrgängen teilnehmen? Alles was die brauchen, ist diese Bestätigigung, die hinten an der Verfahrensordnung hängt, die an den Stilrichtungsreferenten weitergeleitet werden muss.

    Was lernt man da? Das scheint eindeutig: Alles was das Ego des Referenten verlangt.

    Zitat Zitat von ainuke Beitrag anzeigen
    Die Kriterienkataloge berücksichtigen nicht den Menschen oder sein Karate. Ob jemand als Vorbild handelt oder einer Strafe nur wegen Verjährung entgangen ist, wird da in keiner Form betrachtet.
    Das ist absolut korrekt. Leistungssport und Konformität scheinen die entscheidenden Faktoren zu sein.

    Grüße
    Sven

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