Hallo,

Zitat Zitat von MrLX Beitrag anzeigen
Seit dem 06.03.2025 findet man auf der Homepage des DKV die aktualisierte Version der Verfahrensordnung und die zwei neuen Kriterien-Kataloge für Prüfungen ab 6. DAN und A-Prüfer-Lizenzen.
Wie üblich ist es dem DKV nicht möglich, dies seinen Mitgliedern auch mitzuteilen.

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Für jemanden, der "nur" ein Mitglied eines Vereins ist, ist nach dem 5. DAN Schluss.
Offensichtlich werden Leute, die sich nur in ihrem eigenen Verein engagieren, einfach nicht besser. So oder so ähnlich muss wohl der Gedanke sein.

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Ich persönlich denke, dass ein gewisses Engagement im Karate vorhanden sein sollte, um ein weiteres Vorankommen zu unterstützen.
Und warum denkst Du das?

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Ich denke jeder Trainer in einem Verein, sollte eine Berechtigung für den 6. DAN erhalten. Gibt man regelmäßig Lehrgänge oder organisiert diese, damit Mitglieder des Landesverband sportlich aktiv und sich weiterentwickeln können, sollte für den 7.DAN vorgeschlagen werden können. Für den 8. DAN sollte man bundesweit Leistungen erbracht haben.
Gleiche Frage: Warum denkst Du das? Wo ist da die Begründung?

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Wettkämpfer sollten damit auch ihre Möglichkeit bekommen, sich weiterzuentwickeln.
Der Satz egibt für mich auch keinen Sinn. Sollte nicht jeder, der sich "weiterentwickelt" Prüfung machen können? Was hat das mit Wettkämpfern zu tun?

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Es sollte eine gute Balance geben zwischen dem Breitensport und dem Leistungssport.
Kann ich nicht erkennen.

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Der Breitensport macht einen großen Anteil der Mitglieder aus. Der Leistungssport macht Werbung für den Sport.
Der Breitensport bringt das Geld, von dem der Leistungssport lebt. Ich kenne niemanden, der zum Karate gekommen ist, weil Person XY Bei Meisterschaft YZ den 1., 2. oder 3. Platz gemacht hat. Und ich bin seit 30 Jahren Trainer.

Bemerkenswert ist, dass ich wohl ab jetzt ein Führungszeugnis anfordern muss, wenn jemand ein Kyu-Prüfungslizenz haben will. Seufz. Oder wie soll ich diesen Satz den verstehen:

Für die C- und B-Lizenzen sind die polizeilichen Führungszeugnisse auf Landesebene zu behandeln.

Was soll dieser Satz überhaupt heißen?

Des Weiteren muss ich alle drei Jahre ein "Dokument über die Teilnahme am Prüferlehrgang für DKV-A-Prüfer" nachweisen. Wie es aussieht, kann ich mir das wohl selber ausstellen, oder? Was genau soll ich mir und den anderen A-Prüfern in Sachsen eigentlich beibringen?

Ich habe spaßeshalber mal den Kriterienkatalog für den 6. Dan durchlaufen lassen. Ich komme auf 19 Punkte

Grüße
Sven