Um mal zum Thema zurück zu kommen. Ich habe mir heute (spaßenshalber) den Katalog wieder mal angesehen. Es sieht für mich ziemlich schlecht aus

Ganz klar ist das aber nicht; ich hatte gehört, dass man eine Mindestpunktzahl erreichen muss, um in Betracht gezogen zu werden. Den einzelnen Abschnitten waren aber keine Punkte zugeordnet und die zu erreichende Mindestpunktzahl ist auch unbekannt.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Grüße
Sven
P.S.: Gleich der erste Punkt: "absolut verbandskonformes Verhalten"
Sven