Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
Das ist auch so ne moderne Legende. Ein Messer welches bauartbedingt mit zwei Händen zu öffnen ist, wird nicht zum Einhänder, nur weil irgendwer mit viel Übung und Geschick es schafft, es auch mit einer Hand zu öffnen. Das wird vielleicht der kontrollierende Beamte so sehen aber spätestens vor Gericht sieht das anders aus. Denkbare Ausnahme: es kann nachgewiesen (sic!) werden, dass der Hersteller bewusst getrickst hat (und bestenfalls sogar noch Werbung damit macht)
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Also kein Pinökel oder Daumenring und stattdessen Nagelhau und die Sache ist im Grunde safe. Auch wenn immer wieder was anderes behauptet wird. (Gibt imho sogar Urteile dazu, bin aber zu faul zum Raussuchen.)


Eh klar. Aber die sind ja auch schnell wieder ab.
sehe ich EIGENTLICH ja auch so, nur irritieren die berichte von verurteilungen, nachdem der richter das messer selbst in die hand nahm und mit einer hjand öffnete...
diese "berichte" sind ein paar jahre alt. halte sie nicht für fake und eine beschlagnahme alleine wäre ja schon doof..
dazu verunsichern diverse youtuber und messeforen-mitglieder, die zweihandmesser einhändig öffnen und dann einen auf skeptisch machen, ob das dann noch konform wäre (und sie bekommen keine eindeutigen antworten)
im 42a steht zudem wieder mal nicht eindeutig "als zweihandmesser konstruiert" oder "herstellerzweck zweihandmesser".
dazu verleiten die zahlreichen aussagen, eine entfernung der daumenpinns (die dann nicht mit dabei sind), könne aus einem einhänder einen zweihänder machen, wenn die klinge genug festgezogen wurde einem ebenfalls den eindruck, es gehe nicht um die konstruktionsbedingten "vorschläge" der hersteller, sondern ums tatsächliche einhändig öffnen.

ich bin da skeptisch