Das ist auch so ne moderne Legende. Ein Messer welches bauartbedingt mit zwei Händen zu öffnen ist, wird nicht zum Einhänder, nur weil irgendwer mit viel Übung und Geschick es schafft, es auch mit einer Hand zu öffnen. Das wird vielleicht der kontrollierende Beamte so sehen aber spätestens vor Gericht sieht das anders aus. Denkbare Ausnahme: es kann nachgewiesen (sic!) werden, dass der Hersteller bewusst getrickst hat (und bestenfalls sogar noch Werbung damit macht)
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Also kein Pinökel oder Daumenring und stattdessen Nagelhau und die Sache ist im Grunde safe. Auch wenn immer wieder was anderes behauptet wird. (Gibt imho sogar Urteile dazu, bin aber zu faul zum Raussuchen.)
Eh klar. Aber die sind ja auch schnell wieder ab.
