Zitat Zitat von Takezo Beitrag anzeigen
Alleine die Anwendung des Jugendstrafrechts ist schon ungeheuerlich.
die weitläufige anwendung von jugendstrafrecht bei heranwachsenden ist ziemlich gängig, wenn auch von bundesland zu bundesland verschieden. in gewissen nördlichen bundesländern liegt sie z.b. bei ca 80% der fälle ( https://www.zeit.de/news/2024-12/09/...ie-jugendliche ).