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Thema: Keine Bewährungsstrafen bei Messergewalt: Ex-SEK Beamter startet Online-Petition

  1. #76
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    Zitat Zitat von Kunoichi Girl Beitrag anzeigen
    Dass es sinnvoll ist, die bewährungsmöglichkeit aufgrund messerinvolvierung zu versagen, dem widerspreche ich und habe dad oben such mehrfach begründet.
    Du hast meine Aussage nicht verstanden
    Genau das habe ich doch geschrieben

  2. #77
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    die von marq ist stets verschlossen, wenns ums messer geht (siehe messerstecherfaden seit vielen monaten).
    wenn es egal ist, welches werkzeug, warum dann die frage nach einem SPEZIELLEN vorgehen der justiz, wenn es ums messer geht? ... ist schließlich thema des fadens.
    Ja, richtig. Und die Antwort auf dieses Thema ist doch längst gegeben worden.

  3. #78
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    Zitat Zitat von Takezo Beitrag anzeigen
    Du hast meine Aussage nicht verstanden
    Genau das habe ich doch geschrieben

    Am anfang der diskussion fandest Du doch aber die idee mit der bewährungsversagung gut?

  4. #79
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    Zitat Zitat von Takezo Beitrag anzeigen
    Ja, richtig. Und die Antwort auf dieses Thema ist doch längst gegeben worden.
    wenn es danach geht, dann müssten wir dutzende fäden schließen.

    aber gut, wenn es so ist, dass klar ist, dass die petitioin meist abgelehnt wird und die gründe genannt wurden, dann kann man ja hier aufhören, wenn du erlaubst.
    Geändert von amasbaal (08-10-2025 um 08:58 Uhr)

  5. #80
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    wenn du erlaubst.
    Da fällt mir jetzt nichts mehr zu ein
    Geändert von Takezo (08-10-2025 um 12:13 Uhr)

  6. #81
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    Zitat Zitat von Kunoichi Girl Beitrag anzeigen
    Schau, es hat sich schon bewahrheitet:


    [...]


    Man kann imo immer nur wieder vor populistischen forderungen warnen, weil klar ist, wo das hinführt.
    Mal eine ketzerische Frage: Wenn du in deine Wohnung oder dein Haus Gäste einlädst, lässt du ihnen mehr oder weniger durchgehen im Vergleich zu deinen Familienmitgliedern?
    "man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel

  7. #82
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    Zitat Zitat von egonolsen Beitrag anzeigen
    Mal eine ketzerische Frage: Wenn du in deine Wohnung oder dein Haus Gäste einlädst, lässt du ihnen mehr oder weniger durchgehen im Vergleich zu deinen Familienmitgliedern?
    Also ich würde Familienmitgliedern weniger durchgehen lassen als Gästen. Davon abgesehen, was bezweckst du mit dieser Frage? Ich sage nur Art 3 GG.

  8. #83
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    Zitat Zitat von Takezo Beitrag anzeigen
    Gibt es bei uns in der Variante, das man tagüber arbeiten geht und abends einfährt
    Trotzdem teuer:

    "
    Etwas teurer ist die Nacht im Knast: Mehr als 11.000 Menschen waren seit 2021 in Berlin im Gefängnis, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlt haben (Q: Justizverwaltung). Viele verbüßten die Ersatzfreiheitsstrafe für Schwarzfahren und Diebstahl, aber auch Steuerhinterziehung und Drogenbesitz. Für die Justiz ist das teuer: Die meisten saßen wegen eines kleinen Betrags von 1 bis 15 Tagessätzen ein – bei durchschnittlichen Haftkosten von mehr als 220 Euro pro Tag.
    "
    Aus dem tagesspiegel leider hinter Bezahlschranke

  9. #84
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    Zitat Zitat von Axel Beitrag anzeigen
    Also ich würde Familienmitgliedern weniger durchgehen lassen als Gästen.
    natürlich. ist überall auf der welt so. ich wüßte keine ausnahme. bevor gäste des hauses ärger bekommen, müssen sie sich schon sehr daneben benehmen, während man als gastgeber immer darauf bedacht ist (sein sollte) sich im besten licht zu zeigen. das ist ehrensache - ganz traditionell (was könnten sonst die nachbarn denken, wenn berichte über fehlverhalten des hausherrn im ort rumgehen...)
    edit: es ist nicht umsonst so, dass man noch heute sagt, dass man "das draußen" klärt. das haus ist quasi heilig und draußen wäre der gast ja kein gast mehr, für dessen schutz man verantwortlich ist (traditionelles gastrecht). solange er "drin" ist, ist er sicher - trotz fehlverhalten des gastes (wie gesagt: bis zu einem gewissen punkt).
    das mag in hiesigen kulturellen kreisen zunehmend in vergessenheit geraten, aber bei mienem opa war das noch eiserne regel. wehe, man ging einen gast an - egal warum... (wenn der weg war, hat opa dann gelästert, aber nicht, wenn der gast noch gast war. man hatte ihn "aufgenommen", also hatte man ihn auch entsprechend nachsichtig zu behandeln, solange er da war.)
    Geändert von amasbaal (09-10-2025 um 12:16 Uhr)

  10. #85
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    aha, das gilt also anscheinend nicht für schrauenzieher, baseballschläger, knarren, hämmer, ziegelsteine, autos und und und?
    ok, die meisten, die autos fahren, haben einen führerschein und müssen es fahren können... aber sonst?

    eine 0-argument.
    genau


    schraubenzieher benötigen eine größere kraft zum eindringen, baseballschlägen können nicht in hosentaschen mitgeführt werden , hammer ebenfalls nicht und beides muss mit einem höheren kraftaufwand angewendet werden. für ziegelsteine gilt dasselbe, autos können schlecht in gebäude, oeffentliche vehrkehrsmittel , fussgängerzonen, bahnhöfe und clubs mitgenommen werden .
    knarren sind schwerer verfügbar und nicht nicht so leise einsetzbar.


    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    die von marq ist stets verschlossen, wenns ums messer geht (siehe messerstecherfaden seit vielen monaten).
    wenn es egal ist, welches werkzeug, warum dann die frage nach einem SPEZIELLEN vorgehen der justiz, wenn es ums messer geht? ... ist schließlich thema des fadens.

    das werkeug messer ist allerdings die am meisten verwendete waffe und die mit den größen folgen unter disen gefährlichen gegenständen ist, die in auseinandersetzungen und bei straftataten eingesetzt werden.
    Geändert von marq (09-10-2025 um 12:45 Uhr)

  11. #86
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    Her mal ein Beispiel für die Auswirkung anlassloser Kontrollen in einer Messerverbotszone, Düsseldorfer Altstadt:

    2 Messer einkassiert, 8 Strafanzeigen, darunter auch Drogendelikte, Taschendiebstahlpotential reduziert ( 3 frühere Täter durchsucht):

    https://www.youtube.com/watch?v=k8Wz4CwiXlM

  12. #87
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    es wirkt nicht , das ist doch allen klar.

  13. #88
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    es wirkt nicht , das ist doch allen klar.
    ah, einsicht... und sogar mit humor...


    GdPol (eigentlich stramm rechtskonsevativ und sehr auf "law&order" linie) zu den neuen symbolaktionistischen gesetzeskonfusionen und deren negativen auswirkung
    u.a. :
    Die in der letzten Legislaturperiode neu geschaffenen Regelungen von Messern haben in der Praxis nahezu zur Vollzugsunfähigkeit geführt



    der typ, der die yt-clips macht ist übrigens behördlicher waffensachverständiger.
    Geändert von amasbaal (19-10-2025 um 18:02 Uhr)

  14. #89
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    es wirkt nicht , das ist doch allen klar.
    Also zwei mal am Abend haben die Messer-Kontrollen dort konkret gewirkt.

  15. #90
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Also zwei mal am Abend haben die Messer-Kontrollen dort konkret gewirkt.
    Meinst du damit mit "konkret" die 2x wo Messer einbehalten wurden ? Mit "hat gewirkt" meinst du dann , es wurde im Sinne der Verbotszone etwas gewirkt ? Ich meine , damit muss noch lange nicht im Sinne von "Der Messergewalt ansich begegnen " gewirkt worden sein , sondern nur im Sinne von "Gegenstände abgenommen und fertig" . Was nicht identisch sein muss . Und ja , es kann aber auch . (das nur zur Sicherheit ...) Siehe das Thema im Post drüber .
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

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