"man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel
Trotzdem teuer:
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Etwas teurer ist die Nacht im Knast: Mehr als 11.000 Menschen waren seit 2021 in Berlin im Gefängnis, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlt haben (Q: Justizverwaltung). Viele verbüßten die Ersatzfreiheitsstrafe für Schwarzfahren und Diebstahl, aber auch Steuerhinterziehung und Drogenbesitz. Für die Justiz ist das teuer: Die meisten saßen wegen eines kleinen Betrags von 1 bis 15 Tagessätzen ein – bei durchschnittlichen Haftkosten von mehr als 220 Euro pro Tag.
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Aus dem tagesspiegel leider hinter Bezahlschranke
natürlich. ist überall auf der welt so. ich wüßte keine ausnahme. bevor gäste des hauses ärger bekommen, müssen sie sich schon sehr daneben benehmen, während man als gastgeber immer darauf bedacht ist (sein sollte) sich im besten licht zu zeigen. das ist ehrensache - ganz traditionell (was könnten sonst die nachbarn denken, wenn berichte über fehlverhalten des hausherrn im ort rumgehen...)
edit: es ist nicht umsonst so, dass man noch heute sagt, dass man "das draußen" klärt. das haus ist quasi heilig und draußen wäre der gast ja kein gast mehr, für dessen schutz man verantwortlich ist (traditionelles gastrecht). solange er "drin" ist, ist er sicher - trotz fehlverhalten des gastes (wie gesagt: bis zu einem gewissen punkt).
das mag in hiesigen kulturellen kreisen zunehmend in vergessenheit geraten, aber bei mienem opa war das noch eiserne regel. wehe, man ging einen gast an - egal warum... (wenn der weg war, hat opa dann gelästert, aber nicht, wenn der gast noch gast war. man hatte ihn "aufgenommen", also hatte man ihn auch entsprechend nachsichtig zu behandeln, solange er da war.)
Geändert von amasbaal (09-10-2025 um 12:16 Uhr)
genau![]()
schraubenzieher benötigen eine größere kraft zum eindringen, baseballschlägen können nicht in hosentaschen mitgeführt werden , hammer ebenfalls nicht und beides muss mit einem höheren kraftaufwand angewendet werden. für ziegelsteine gilt dasselbe, autos können schlecht in gebäude, oeffentliche vehrkehrsmittel , fussgängerzonen, bahnhöfe und clubs mitgenommen werden .
knarren sind schwerer verfügbar und nicht nicht so leise einsetzbar.
das werkeug messer ist allerdings die am meisten verwendete waffeund die mit den größen folgen unter disen gefährlichen gegenständen ist, die in auseinandersetzungen und bei straftataten eingesetzt werden.
Geändert von marq (09-10-2025 um 12:45 Uhr)
Her mal ein Beispiel für die Auswirkung anlassloser Kontrollen in einer Messerverbotszone, Düsseldorfer Altstadt:
2 Messer einkassiert, 8 Strafanzeigen, darunter auch Drogendelikte, Taschendiebstahlpotential reduziert ( 3 frühere Täter durchsucht):
https://www.youtube.com/watch?v=k8Wz4CwiXlM
es wirkt nicht, das ist doch allen klar.
ah, einsicht... und sogar mit humor...
GdPol (eigentlich stramm rechtskonsevativ und sehr auf "law&order" linie) zu den neuen symbolaktionistischen gesetzeskonfusionen und deren negativen auswirkung
u.a. :Die in der letzten Legislaturperiode neu geschaffenen Regelungen von Messern haben in der Praxis nahezu zur Vollzugsunfähigkeit geführt
der typ, der die yt-clips macht ist übrigens behördlicher waffensachverständiger.
Geändert von amasbaal (19-10-2025 um 18:02 Uhr)
Meinst du damit mit "konkret" die 2x wo Messer einbehalten wurden ? Mit "hat gewirkt" meinst du dann , es wurde im Sinne der Verbotszone etwas gewirkt ? Ich meine , damit muss noch lange nicht im Sinne von "Der Messergewalt ansich begegnen " gewirkt worden sein , sondern nur im Sinne von "Gegenstände abgenommen und fertig" . Was nicht identisch sein muss . Und ja , es kann aber auch . (das nur zur Sicherheit ...) Siehe das Thema im Post drüber .
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)
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