
Zitat von
Axel
Aber besser ist es, die Strafmündigkeit zu senken, um damit ein Problem zu "lösen" (in Klammern, weil es überhaupt keine Probleme löst) was es nicht gäbe, wenn genug Geld zur Verfügung stehen würde? Denken wir das doch mal weiter. Wir senken die Strafmündigkeit. Die Kinder kommen in den Knast. Gehen wir mal einfach von einem Tagessatz von 150 Euro raus. Wenn ein Kind sagen wir mal dann 3 Monate in den Jugendknast kommt, kostet das mal eben 9000 Euro. Na da würde ich doch lieber die 9000 Euro in vernünftige Erziehungsmaßnahmen und ggf. psychologische Behanldung stecken. Von einer weiteren Kriminalisierung des Kindes oder andere Kinder wollen wir mal nicht sprechen.
.
Warum schreibst du von Knast und rechnest gleich mal die Kosten zusammen , sobald es um eine Runtersetzung der Strafmündigkeit geht ? Warum ist das alles woran du dabei denken kannst ? mal darüber nachgedacht ? Statt den Usern die du wegen ihrer Forderung kritisierst gleichmal deine etwas eingeschränkte Vorstellung unterzujubeln , die Punkte betrachten die angesprochen wurden.
Konkret geht es mir dabei um eben den Handlungsspielraum zu erweitern , wo die aktuellen zuständigen Behörden in meinen Augen versagen. Das Beispiel mit den Geschwistern inn LPz hatte ich ja schonmal gebracht , die 1,5 -2 jahre in Läden spaziert sind und sich genommen haben was ihnen so passt. Tatsächliche Konsequenzen in der Zeit kaum . Erst als sie 14 jahre alt waren handelten die Behörden .
Das war kein Austesten mehr , das waren Raubzüge und das im Alter von 12-13 jahre.
Dazwischen zu funken hat NICHTS mit Kriminalisieren zu tun denn die Handlungen bleiben auch bei Strafunmüdigkeit kriminell , wenn man es auf die Gesellschaft bezogen und ihre Werte hinsichtlich Besitz und Eigentum betrachtet, ebenso wie das bewusste Verletzen der Unversehrtheit eines Menschen als geplante Tat mit Ausführung in dieser Grössenordnung , eine kriminelle Handlung ist.
Wir haben als Kinder auch in einer gewissen Phase kekse und Limo aus der Kaufhalle mitgehen lassen ... das war tatsächlich ein Austesten , Mutprobe und Thrill holen . Hat also was mit Erregung zu tun ..ich denke du weisst das.
Was aber passiert in dem unreifen Gehirn , wie du es nennst , wenn dieses Gehirn lernt , es gibt keine Konsequenzen ? Was passiert in diesem Gehirn , wenn es lernt , das es etwas tun darf was eigentlich unrechtmässig ist , später sogar strafbar und niemand setzt hier Grenzen .
ja sogar andersrum. Die Erwachsenen Erklären einem dann noch weshalb eine unentschuldbare Tat problemlos entschuldigt werden kann , weil das Gehirn halt unreif ist , man zu jung ist und deshalb strafunmündig ist und nicht wirklich etwas passiert , was die notwendigen Grenzen setzt.
Was passiert dann in diesem Gehirn ? Was sagen dann die von dir erwähnten Fachleute der Neurologie und Psychologie ??? Denn auch DAS ist dann Teil Entwicklung dieser kindlichen Psyche .
Meine Sicht dazu.
Wenn der Punkt eintritt , das aus dem "Austesten" eine Routine entstanden ist , als FOLGE der Nichtahndung dieser Handlungen , wie Diebstahl , oder Erpressung von Klassenkameraden , wenn das also regelmässig und mit Planung UND bewussten Wissen der Folgelosigkeit passiert, DANN ist ein kriminelles Denken entstanden . Zu einem Zeitpunkt der Entwicklung dieses kindlichen Gehirns wo Institutionen wie Schule und elternhaus genau diese Kinder eigentlich auf eine Integration in die Gesellschaft hinein disziplinieren sollten . jede Unrechtmässigkeit müsste gerade in dieser Austestphase sofort mit einem konsquenten Aufzeigen der notwendigen Grenzen beantwortet werden . Genau das , was nicht stattfindet .
Deshalb sehe ich eine Herabsetzung der Strafmündigkeit für sinnvoll. Nicht um zwangsläufig in den Knast zu schicken , sondern um bei bestimmten Bedingungen das Jugendamt raus zu nehmen aus der Zuständigkeit.
1. ab einer bestimmten Qualität der Straftaten. damit meine ich die Schwere . Wie z.b. Mord , Versuchter Mord ,schwere geplante oder wiederholte Körperveretzung, Vergewaltigung und ähnliches . Wann immer ein Mensch gezielt , geplant physisch zu Schaden kommt .
2. ab einer bestimmtenn quantität. Siehe das Beispiel mit den Raubzügen . da ist ein Punkt überschritten , wo das Jugendamt in einen Augen nicht mehr zuständig sein sollte .
Strafen ?
denkbar wäre für mich z.b.daß ein lebenslange Abfindung an das Opfer dem die Gliedmassen abgehackt wurden eingefordert werden KANN. Betonung auf Kann , ab der Volljährigkeit . oder halt den Hinterbliebenen bei Tötung .Denn es besteht nun eine lebenslange Schuld gegenüber den Opfern oder Hinterbliebenen . .Wenn sich z.b. eine weitere straftat ab einer bestimmten Schwere oder Grösse wiederholt , wird aus dem Kann ein Muss. In der Zwischenzeit können gerne deine psychologischen Maßnahmen eingebunden werden , sollten mal Kapazitätenn dafür frei werden . Stichwort Überlastung hattest du gelesen?
Sollten die Eltern dieses Maßnahmen blockieren , boykottieren , oder es sich abzeichnen das sie diese Handlungen sogar unterstützen oder rechtfertigen , DANN erhalten sie eine Teilschuld , denn ab DANN sind sie auch konkret Teil dieser entstandenen Schuld
Also nix mit Zustimmung der Eltern und solche sachen . Nicht bei solchen Taten.
Das als beispiele. Aber das Jugendamt sollte seine zuständigkeit in solchen Fällen verlieren und eine Strafbarkeit ermöglicht werden . Schon allein deswegen um bstimmten gruppierungen das ausnutzen dieser Unmündigkeitsgrenze FÜR Straftaten zu erschweren .
PS. Natürlich sind das Umfeld und Familie (eltern ) immer Teil des Problems , aber genauso sehe ich Ansichten wie du sie trägst als einen grossen Teil des aktuellen Problems
Geändert von Cam67 (07-12-2025 um 22:11 Uhr)
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)