
Zitat von
Axel
Interessanter Punkt. Wer soll denn zuständig sein? Und wer immer das sein sollte, dort müssten dann erstmal Kapazitäten und Expertise aufgebaut werden. Da kann man doch gleich die Ressourcen an das Jugendamt geben.
Komische frage. wer ist denn bisher für Strafbarkeit und strafbare Taten zuständig , sobald eine entsprechende Mündigkeit besteht. Die Kapazitäten sind doch schon vorhanden , vor allem der ausführenden Organe . Was die Expertise angeht da mag es hapern , aber hier haben wir eh getrennte Ansichten , da ich nicht diese Entwicklungspsychologische Schiene fahre , wenn es sich um solche schwere Straftaten handelt mit solch einem Prozedere (Planung)
Und offentsichtlich hat ein Jugendamt nicht solche Ressourcen wie das schon geschilderte Beispiel zeigt mit den Geschwistern ODER die haben nicht die Eier in der Hose entsprechend zu handeln , auch mit Zwang , was es kein Deut besser macht .
was konkret verwirrt dich denn ? Den Punkt das user an anderer Stelle eine Herabsetzung der Strafmündigkeit für sinnvoll angesehen haben , hast DU in die Diskussion hier im Thread gebracht . was mich zu der an dich gerichteten Frage veranlasste , "was den genau dagegen spräche"... und als Argument bringst du dann ein "in den Knast bringen und Kosten verursachen " an . was weder von mir gefordert wurde und auch damals in der von dir angedeuteten Diskussion nicht als Endlösung diskutiert wurde. was bitte verwirrt dich nun , wenn ich darauf Hinweise , das der Knastpunkt auf deinen M... gewachsen ist und du ihn einfach mal drüber stülpst ? ^^ ?
Ich glaube der Unterschied zwischen unseren beiden Diskussionspunkten ist, dass du der Meinung bist, um entsprechende Konsequenzen ziehen zu können, muss die gesetzliche Strafmündigkeit heruntergesetzt werden. Meine Meinung ist, dass die derzeitigen rechtlichen Mittel durchaus vorhanden sind, aber (wahrscheinlich aufgrund Unterfinanzierung von Jugendämtern und Jugendgerichten) nicht durchgeführt werden.
Heisst im Klartext. Die jugendämter schaffen es nicht , egal aus welchen Gründen , ob Unterfinanzierung oder Überlastung personell oder Konsequenzlosigkeit in der Umsetzung , weil schwammige politik . Mir egal was es ist. Aber schon allein diese punkte sind ein gutes argument ihnen die zuständigkeit bei den schweren Fällen zu entziehen , und sie einer Behörde zu übergeben die es ein wenig besser schafft sich durchzusetzen.
Wenn es dazu nötig ist das Alter der Strafmündigkeit runter zusetzen , hab ich überhaupt kein Problem damit . Hauptsache es entsteht eine konkrete spürbare Handlung und nicht nur ein "die derzeitigen rechtlichen Mittel durchaus vorhanden " , was reine Theorie bleibt aber praktisch fast nix davon zu merken ist.
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)