
Zitat von
ThomasL
Hmmm, woher weißt du jetzt konkret, dass es wirklich einen gab und der Verein nicht "nur" auf u.U. noch nicht bewiesene Vorwürfe reagiert hat?
Also für den Verein, der "gerade öffentlich gemacht" hat ", dass es in deren Team ebenfalls einen sexuellen Übergriff gab", gilt die Unschuldsvermutung nicht? Dem unterstellt man einfach mal, dass er etwas öffentlich macht, für das er gar keine Beweise hat? Obwohl er für derlei Aussagen sogar in Haftung genommen werden kann? Interessante Denkweise.
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“