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Thema: Skrupellos ohne Grenzen?

  1. #556
    Registrierungsdatum
    27.07.2009
    Beiträge
    5.469

    Standard

    Ein neues Beispiel im Sinne "Skrupellos ohne Grenzen":


    ...Nach dem gewaltsamen Tod eines 23-Jährigen im Sommer vergangenen Jahres in Zella-Mehlis sind am Landgericht Meiningen am Donnerstagabend die Urteile gefallen.

    Demnach sind die zwei 19-jährigen Männer und zwei 15 und 16 Jahre alten Mädchen wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden - nicht wegen Mordes, so wie es in der Anklage stand. Das milderte die Urteile deutlich ab.

    Urteil: Haft- und Bewährungsstrafen

    Die jungen Männer müssen laut Gericht für vier Jahre und sechs Monate beziehungsweise drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die minderjährigen Mädchen erhielten jeweils ein Jahr und acht Monate beziehungsweise ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.

    Damit kamen sie nach mehr als einem halben Jahr Untersuchungshaft unmittelbar nach dem Prozess auf freien Fuß. Alle vier Angeklagten wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt - bei den beiden Männern wäre auch eine Anwendung des Erwachsenenstrafrechts möglich gewesen.

    Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

    Aufgrund des jungen Alters der weiblichen Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch genauere Angaben zur Begründung der Urteile blieben aus diesem Grund aus.

    Wie zu hören war, blieb die Richterin mit dem Strafmaß deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Ein Verteidiger kündigte bereits an, in Revision zu gehen.

    Tod im Bach "billigend in Kauf genommen"

    Die Täterinnen und Täter hatten das 23 Jahre alte Opfer im Juni 2025 mit Pfefferspray angegriffen, mit einem Gürtel geschlagen und auf den am Boden liegenden Mann eingetreten haben. Dem Opfer gelang es dann offenbar in Richtung eines kleinen Bachs zu flüchten. Dort stürzte er und ertrank, so die Darstellung der Staatsanwaltschaft.

    Die Täter sollen erkannt haben, dass der junge Mann schwer verletzt war, dringend Hilfe brauchte - und hätten seinen Tod demnach billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwaltschaft weiter. Gegenüber der Polizei hatten sie zudem verschwiegen, wo sich das verletzte Opfer befand.



    Die Staatsanwaltschaft sah in dem Geschehen zwei Mordmerkmale erfüllt: Grausamkeit sowie Mord zur Verdeckung einer Straftat - nämlich der vorausgegangenen Körperverletzung. Dieser rechtlichen Bewertung folgten die Richter in ihrem Urteil nicht.
    Familie des Opfers: Schwer zu ertragen

    Der Vater und die Schwester des Opfers traten im Prozess als Nebenkläger auf. Seine Tante sagte MDR THÜRINGEN, die Familie habe die Tat bisher nicht verarbeiten können. Nach ihrem Wissen hätten die Angeklagten vor Gericht geschwiegen. Dieser fehlende Aufklärungswille sei für die Familie zusätzlich schwer zu ertragen.

    Für Irritation sorgte zudem der Vater eines Angeklagten. Er trug am letzten Prozesstag ein T-Shirt mit der Aufschrift "Jage nicht, was du nicht töten kannst". Der Getötete, Miguel A., soll bei der Prügelattacke durch das Wohnviertel gehetzt worden sein. Gegenüber Medienvertretern verhielt sich der Vater zudem aggressiv und verbal ausfällig.
    Hervorhebungen von mir.

    https://www.mdr.de/nachrichten/thuer...ehlis-100.html


    Wieder auch ein Fall wo das Gericht deutlich von der Anklage zugunsten der Angeklagten abweicht: Körperveretzung mit Todesfolge statt Mord. Jugend- satt Erwachsenenstrafe

    Leider kennen wir viele Details nicht, auch nicht genau den Prozessverlauf und die Urteilsbegründung. So sage ich unter Vorbehalt dass mir das Urteil viel zu milde ist (4 Jahre bzw. Bewährung vs. Tod des Opfers). Wie seht ihr das?

    Übrigens: viele Zeitungen berichten im Endeffekt erst mal nur das Ergebnis, oft bleibt es im Wesentlichen dabei. Das trägt mit dazu bei, dass Leute die auf diese Weise vom Fall (ausgang) davon Kenntnis haben, Unverständnis bis Ablehnung gegenüber der Entscheidung und den Entscheidungträgern entwickeln.

  2. #557
    Registrierungsdatum
    21.06.2010
    Beiträge
    821

    Standard

    Das ist ja im Grunde mein Punkt: Wir haben vom Gesetz her alle Mittel, sie werden nur von der aktuellen Juristerei nicht angewandt. Warum? Mir würde der Begriff "Marsch durch die Institutionen" und alle damit verbundenen Implikationen einfallen, d.h., eine Art Besessenheit des aktuellen Personals von Resozialisierung auch bei schwersten Gewalttaten ("man will dem armen Bub ja nicht die Zukunft versauen"), die nachweislich kaum oder schlecht klappt (unter den besseren Beiträgen hier oder in verwandten Fäden kamen dazu sogar Quellen, ich empfehle als Fallbeispiel die Doku "Gangsterläufer", deren Protagonist nicht lange nach Ausstrahlung wieder rückfällig wurde https://www.tagesspiegel.de/berlin/v...t-3523033.html) usw. Ist bei dir einmal der Schalter umgelegt, kommst du da nicht mehr so einfach wieder raus.

    Jugendliche in der Coronazeit, die sich umarmen, durch Parks per Polizeiauto jagen, aber bei schwersten Gewalttaten Milde walten lassen... Ich wünsche mir, dass sich hier bald etwas ändert.
    Geändert von egonolsen (Heute um 18:03 Uhr)
    "man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel

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