...Nach dem gewaltsamen Tod eines 23-Jährigen im Sommer vergangenen Jahres in Zella-Mehlis sind am Landgericht Meiningen am Donnerstagabend die Urteile gefallen.
Demnach sind die zwei 19-jährigen Männer und zwei 15 und 16 Jahre alten Mädchen wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden - nicht wegen Mordes, so wie es in der Anklage stand. Das milderte die Urteile deutlich ab.
Urteil: Haft- und Bewährungsstrafen
Die jungen Männer müssen laut Gericht für vier Jahre und sechs Monate beziehungsweise drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die minderjährigen Mädchen erhielten jeweils ein Jahr und acht Monate beziehungsweise ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.
Damit kamen sie nach mehr als einem halben Jahr Untersuchungshaft unmittelbar nach dem Prozess auf freien Fuß. Alle vier Angeklagten wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt -
bei den beiden Männern wäre auch eine Anwendung des Erwachsenenstrafrechts möglich gewesen.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Aufgrund des jungen Alters der weiblichen Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch genauere Angaben zur Begründung der Urteile blieben aus diesem Grund aus.
Wie zu hören war, blieb die Richterin mit dem Strafmaß deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Ein Verteidiger kündigte bereits an, in Revision zu gehen.
Tod im Bach "billigend in Kauf genommen"
Die Täterinnen und Täter hatten das 23 Jahre alte Opfer im Juni 2025 mit Pfefferspray angegriffen, mit einem Gürtel geschlagen und auf den am Boden liegenden Mann eingetreten haben. Dem Opfer gelang es dann offenbar in Richtung eines kleinen Bachs zu flüchten. Dort stürzte er und ertrank, so die Darstellung der Staatsanwaltschaft.
Die Täter sollen erkannt haben, dass der junge Mann schwer verletzt war, dringend Hilfe brauchte - und hätten seinen Tod demnach billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwaltschaft weiter. Gegenüber der Polizei hatten sie zudem verschwiegen, wo sich das verletzte Opfer befand.
Die Staatsanwaltschaft sah in dem Geschehen zwei Mordmerkmale erfüllt: Grausamkeit sowie Mord zur Verdeckung einer Straftat - nämlich der vorausgegangenen Körperverletzung. Dieser rechtlichen Bewertung folgten die Richter in ihrem Urteil nicht.
Familie des Opfers: Schwer zu ertragen
Der Vater und die Schwester des Opfers traten im Prozess als Nebenkläger auf. Seine Tante sagte MDR THÜRINGEN, die Familie habe die Tat bisher nicht verarbeiten können. Nach ihrem Wissen hätten die Angeklagten vor Gericht geschwiegen. Dieser fehlende Aufklärungswille sei für die Familie zusätzlich schwer zu ertragen.
Für Irritation sorgte zudem der Vater eines Angeklagten. Er trug am letzten Prozesstag ein T-Shirt mit der Aufschrift "Jage nicht, was du nicht töten kannst". Der Getötete, Miguel A., soll bei der Prügelattacke durch das Wohnviertel gehetzt worden sein. Gegenüber Medienvertretern verhielt sich der Vater zudem aggressiv und verbal ausfällig.