Zitat von
Simplicius
Hast Du den Thread eigentlich verfolgt?
Der Detektiv kann Dich lediglich, wie eben jeder, bis zur Klärung eines begründeten Verdachts, Dich daran hindern, Dich einer Klärung zu entziehen. Und selbst da hängt es wohl vom Gericht ab, ob er das auch darf, wenn Du nix getan hast.
Er darf Dich weder irgendwohin verbringen, noch Dich durchsuchen, es sei denn, Du hast wirklich geklaut.
Schon wenn er öffentlich fälschlicherweise behauptet, Du hättest gestohlen, macht er sich strafbar.
Du bist also der Meinung, dass Du jemanden, bei dem Du sicher bist, dass der Dir was geklaut hat, nicht an der Flucht hindern darfst, bis die Polizei eintrifft und dass der Dich einfach straffrei umnieten dürfen soll, um Dir zu entkommen?
Was hat sich denn der Detektiv in Deinem Fall für einen "Stuss" ausgedacht und was hat die Polizei dazu gesagt?